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Honorarberatung
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Weitere News
MannSchirmFormulare-77899758-FO-denisismagilov
21.01.2016
Recht
Warum das Provisionsabgabeverbot nicht mehr anwendbar ist
Auch wenn das Provisionsabgabeverbot erstmal weiter gilt - etwas liegt in der Luft: So hatte das LG Köln entschieden, dass der Vermittler beziehungsweise Versicherungsmakler legal handelt, wenn er an Versicherte seine Provision oder Courtage ganz oder teilweise weitergibt. Bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte 2011 die Regelung zum Provisionsabgabeverbot als verfassungswidrig beurteilt. Diesbezügliche Anzeigen der BaFin gab es seither auch nicht ...
GehoerntesSparSchweinAufBoersenBericht-92679503-FO-psdesign1
07.01.2016
Unternehmen
Honorarfinanz AG erhält KWG-Lizenz
Der Karlsruher Finanzdienstleister Honorarfinanz AG wird als 18. Institut in das Honorar-Anlageberaterregister der Bundesanstalt für Finanzaufsicht aufgenommen. Das Unternehmen bietet damit seine Finanzdienstleistungen jetzt offiziell unter staatlicher Aufsicht an.
Kundenberatung-73216404-FO-Jeanette-Dietl
19.11.2015
Marketing & Vertrieb
Kunden wollen informiert werden
Honorarberatung ist kein Selbstläufer. Sie bedarf, um erfolgreich zu sein, ebenso der Akquise und Überzeugung des Kunden, wie das althergebrachte Provisionsgeschäft auch. Doch die mit der Honorarberatung zwangsläufig verbundene Transparenz liefert ein gewichtiges Argument, das dem Kunden den Wert der Beratungsleistung und somit auch die Berechtigung der dafür berechneten Vergütung verständlich machen kann.
247305_pixabay
31.07.2015
Assekuranz
Honorarvergütung - Maklertod oder Zukunftschance?
Wie soll die Vergütung von Versicherungsmaklern aussehen - Provision oder Honorar? Das experten-netzwerk mit einer Stellungnahme von Michael A. Hillenbrand, Vorstand der dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG.
54323350_Fotolia
05.01.2015
Marketing & Vertrieb
Keine Sonderregelung für Honorarberater
In einer Reihe von Urteilen hat der BGH mittlerweile Position zu Honorarvereinbarungen bezogen und spricht selbst von einer „gefestigten Rechtsprechung“. Dennoch gibt es immer noch Stimmen, die behaupten, dass Honorarvereinbarungen im Versicherungsmarkt dem Versicherungsberater vorbehalten seien, weil nur er die Erlaubnis zur Rechtsberatung besäße.
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