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Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule und Geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule und Geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.Kanzlei JUHN Partner
23.10.2026
Steuern

Vom Delikt zum Verbrechen – Was ein Verbrechenstatbestand im Steuerrecht konkret bedeutet

Die Bundesregierung will schwere Steuerstraftaten künftig als Verbrechen einstufen. Damit könnten sich nicht nur die Strafrahmen verschärfen, sondern auch die Möglichkeiten zur Einstellung von Verfahren deutlich verändern. Steuerrechtsexperte Prof. Dr. Christoph Juhn erklärt in seinem Gastbeitrag, welche rechtlichen Folgen die geplante Neuregelung hätte und warum ein früherer Reformversuch scheiterte.
Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule und Geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule und Geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.Kanzlei JUHN Partner
09.09.2026
Steuern

Steuer-Selbstanzeige vor der Reform: Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Die Bundesregierung will die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer heutigen Form abschaffen. Damit könnte sich für Unternehmen der Umgang mit alten Steuerfehlern verändern. Denn ob eine fehlerhafte Steuererklärung lediglich berichtigt werden muss oder bereits steuerstrafrechtliche Risiken birgt, ist in der Praxis keineswegs immer eindeutig. Prof. Dr. Christoph Juhn zeigt, worauf es jetzt ankommt.

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