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Übergangsregelung
Weitere News
ie Übergangsregelung erzeugt über Jahre steuerliche Nachwirkungen – inklusive potenzieller Haftungsrisiken für Unternehmen und Lagerhalter.
experten
31.12.2025
Steuern
Umsatzsteuerlager: Auslaufmodell mit Nachbeben
Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung ab 2026: Was Unternehmen jetzt beachten müssen – Übergangsregeln, Pflichten, Risiken bis 2029.
Schnittstellen wie ELStAM ↔ BZSt
DALL E prompted by experten
19.11.2025
Krankenversicherung
PKV-Beitragsmeldung ab 2026: Neue ELStAM-Regelung, Pflichten und Risiken im Überblick
Ab 2026 übermitteln private Krankenversicherer Beitragsdaten direkt an das BZSt. Was sich bei ELStAM, Arbeitgeberzuschuss und Lohnsteuer ändert – und welche Folgen ein Widerspruch hat.
Die elektronische Rechnungsstellung wird ab 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend.
Cobanams / pixabay
21.11.2024
Chefsache
Elektronische Rechnungen: Pflicht ab 2025 betrifft alle Unternehmen in Deutschland
Die elektronische Rechnungsstellung wird ab 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend.
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Sergey Nivens – stock.adobe.com (2-3) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
21.11.2019
Management
BMF legt Eckpunktepapier zur Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor
Das Bundesfinanzministerium legt mit seinem Eckpunktepapier eine erste Skizze zur geplanten Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor. Viele bisherige Regelungen sollen danach erhalten bleiben, das Eckpunktepapier sieht aber auch Änderungen vor. Insbesondere Vertriebsgesellschaften sind von den Änderungen betroffen. In diesem Beitrag möchten wir die wesentlichen Inhalte des Eckpunktepapiers skizzieren.
Anzugtraeger-Sanduhr-105134349-FO-denisismagilov
02.02.2017
Recht
Kein Privileg für „Alte-Hasen“ nach dem 21.03.2017
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO endet bald. Nach dem 21.03.2017 dürfen auch „Alte Hasen“ nur noch mit einer gültigen 34i - Erlaubnis Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln. Ve