Die Bayerische erhöht Zinsen auf 3 Prozent – Kapitalanlage statt Bankeinlage
Die Bayerische erhöht zum 1. November 2026 die Verzinsung ihres MehrZins Kontos auf bis zu drei Prozent jährlich. Der Zinssatz ist bis Ende 2027 garantiert, Auszahlungen sind mit einer Frist möglich. Rechtlich handelt es sich nicht um Tages- oder Festgeld, sondern um einen Kapitalisierungsvertrag mit anderen Sicherungsregeln.
Die Bayerische erhöht zum 1. November 2026 die Verzinsung ihres MehrZins Kontos und bietet für Anlagebeträge ab 50.000 Euro künftig drei Prozent jährlich. Die Zinssätze sind bis zum 31. Dezember 2027 garantiert. Anders als bei einem klassischen Festgeld müssen Kunden ihr Kapital jedoch nicht für die gesamte Laufzeit binden. Allerdings handelt es sich bei dem Angebot auch nicht um ein Bankkonto, sondern um einen Kapitalisierungsvertrag bei einer Lebensversicherungsgesellschaft.
Damit positioniert sich der Versicherer im Wettbewerb um kurzfristig angelegtes Kapital, der bislang vor allem von Banken mit Tages- und Festgeldangeboten geprägt wird.
Zinssatz richtet sich nach dem Anlagebetrag
Die Verzinsung beginnt bei 2,75 Prozent jährlich für Guthaben ab 5.000 Euro. Ab 20.000 Euro steigt sie auf 2,90 Prozent und ab 50.000 Euro auf 3,0 Prozent. Die maximale Anlagesumme beträgt 250.000 Euro.
Auszahlungen sind mit einer Ankündigungsfrist von zehn Tagen zum Monatsende möglich. Pro Kalenderjahr sind vier Ein- beziehungsweise Auszahlungen kostenfrei. Einzahlungen werden erst ab dem ersten Tag des Folgemonats verzinst, die Zinsen jeweils zum Jahresende gutgeschrieben. Kontoführungsgebühren fallen nach Angaben des Versicherers nicht an.
Mit der Zinsgarantie bis Ende 2027 will sich die Bayerische insbesondere gegenüber kurzfristigen Tagesgeldangeboten positionieren. Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, begründet dies mit dem Aufwand regelmäßiger Anbieterwechsel:
„Sparer sollten nicht alle paar Monate den Anbieter wechseln müssen, um vernünftige Zinsen zu bekommen. Dieses Tagesgeldhopping kostet Zeit und Nerven. Wer uns sein Geld anvertraut, soll nicht schon nach dem nächsten Angebot suchen müssen.“
Anders als bei einem Tagesgeldkonto ist das Guthaben allerdings nicht täglich verfügbar. Auch die rechtliche Konstruktion unterscheidet sich von einer Bankeinlage.
Kapitalisierungsvertrag unterliegt anderen Sicherungsregeln
Hinter dem MehrZins Konto steht ein Kapitalisierungsvertrag bei einer Lebensversicherungsgesellschaft der Bayerischen. Dieser gehört zum Lebensversicherungsgeschäft und fällt nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung für Bankguthaben.
Während Bankeinlagen grundsätzlich bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank gesetzlich abgesichert sind, unterliegen entsprechende Versicherungsverträge dem Sicherungssystem der Lebensversicherer. Dessen gesetzlicher Sicherungsfonds wird von der Protektor Lebensversicherungs-AG verwaltet.
Im Sicherungsfall sollen die Versicherungsverträge grundsätzlich fortgeführt werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allerdings eine Herabsetzung garantierter Leistungen um bis zu fünf Prozent anordnen.
Die beiden Sicherungssysteme unterscheiden sich damit sowohl in ihrer rechtlichen Ausgestaltung als auch in der Abwicklung eines Sicherungsfalls.
Versicherer konkurrieren mit Banken um kurzfristige Kapitalanlagen
Mit dem MehrZins Konto richtet sich die Bayerische insbesondere an Kunden, die größere Geldbeträge vorübergehend anlegen möchten, beispielsweise nach einer Erbschaft, einer Abfindung oder der Auszahlung einer Lebensversicherung.
Für den Versicherer eröffnet das Produkt zugleich die Möglichkeit, Kunden bereits vor einer langfristigen Anlageentscheidung an das Unternehmen zu binden. Eine spätere Übertragung des Guthabens in eine Rentenversicherung gehört ebenfalls zum vorgesehenen Produktkonzept.
Das Angebot zeigt, dass Lebensversicherer auch außerhalb der klassischen Altersvorsorge um Anlagekapital konkurrieren. Während die wirtschaftliche Funktion solcher Produkte der einer verzinsten Bankeinlage ähneln kann, bleiben die rechtlichen Unterschiede bestehen. Für die Beurteilung sind deshalb neben dem Zinssatz insbesondere die Verfügbarkeit des Kapitals, die Vertragsbedingungen und die jeweilige Absicherung maßgeblich.
Quellen: Pressemitteilung der Bayerischen, Oktober 2026; BaFin – Einlagensicherung und Sicherungsfonds der Lebensversicherer; Protektor Lebensversicherungs-AG
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