Allianz verkauft Rechtsberatung für 8,90 Euro im Jahr

Veröffentlichung: 05.10.2026, 13:10 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Die Allianz ergänzt ihre Rechtsschutzversicherung um ein neues Einstiegsprodukt: Privatkunden ohne Rechtsschutz erhalten für 8,90 Euro jährlich bis zu zwei telefonische Beratungen. Gerichtskosten und anwaltliche Vertretung sind nicht versichert – interessant ist deshalb vor allem, welchen Platz das Angebot zwischen Einzelberatung und vollwertigem Rechtsschutz einnimmt.

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Rechtliche Fragen zu Miete, Arbeit, Verträgen oder Familie sollen sich künftig auch telefonisch klären lassen. Die Allianz bietet Privatkunden ohne Rechtsschutzversicherung dafür bis zu zwei Beratungen pro Versicherungsjahr durch Partneranwälte an.Rechtliche Fragen zu Miete, Arbeit, Verträgen oder Familie sollen sich künftig auch telefonisch klären lassen. Die Allianz bietet Privatkunden ohne Rechtsschutzversicherung dafür bis zu zwei Beratungen pro Versicherungsjahr durch Partneranwälte an.Redaktion experten.de / KI-generiert

Zwei Beratungen ohne festes Zeitlimit

Mit der „Telefonischen Rechtsberatung“ erweitert die Allianz Versicherungs-AG ihr Angebot rund um den privaten Rechtsschutz. Das neue Produkt kostet 8,90 Euro pro Jahr und umfasst bis zu zwei Beratungen je Versicherungsjahr.
Beraten wird zu privaten Rechtsfragen nach deutschem Recht, beispielsweise aus dem Miet-, Arbeits-, Vertrags- oder Familienrecht. Die Gespräche führen Partneranwältinnen und -anwälte aus dem Netzwerk der Allianz. Ein festes Zeitlimit gibt es nach Angaben des Versicherers nicht. Die jeweilige Beratung ende erst, wenn die konkrete Fragestellung geklärt sei.
„Rechtliche Unterstützung sollte genau dann verfügbar sein, wenn sie benötigt wird“, sagt Dirk Steingröver, Vorstand Privatkunden und Automotive der Allianz Versicherungs-AG. Das Angebot solle einen einfachen und persönlichen Zugang zu juristischer Beratung ermöglichen.

Kein Ersatz für eine Rechtsschutzversicherung

Entscheidend ist die Abgrenzung des Leistungsumfangs. Das neue Produkt übernimmt weder Anwalts- noch Gerichtskosten und umfasst keine Vertretung vor Gericht. Gewerbliche und selbstständige Rechtsangelegenheiten sowie Fälle außerhalb des deutschen Rechts sind ebenfalls ausgeschlossen.
Damit versichert die Allianz nicht die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Das Produkt ermöglicht vielmehr eine juristische Einschätzung und Orientierung per Telefon. Darauf weist der Versicherer selbst ausdrücklich hin: Eine Rechtsschutzversicherung umfasst darüber hinaus den Schutz vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreits sowie weitere Leistungen zur rechtlichen Interessenwahrnehmung.

Nur für Allianz-Kunden ohne Rechtsschutz

Abschließen können das Angebot ausschließlich Privatkunden der Allianz, die noch keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Voraussetzung ist zudem eine Registrierung im Kundenportal „Meine Allianz“; dort erfolgt auch der Abschluss. Nach Vertragsbeginn gilt eine Wartezeit von einem Monat.
Für Kunden mit bestehender Allianz-Rechtsschutzversicherung ist das zusätzliche Produkt nicht vorgesehen. Telefonische Erstberatung und weitere Rechtsservices sind dort bereits Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Zwischen Soforthilfe und Rechtsschutzversicherung

Bemerkenswert ist die Positionierung innerhalb des bestehenden Angebots. Seit 2023 verkauft die Allianz bereits eine „Sofort-Rechtshilfe“. Für 29 Euro erhalten Privat- und Firmenkunden ohne Rechtsschutzversicherung eine einmalige juristische Erstberatung. Anders als beim neuen Jahresprodukt gibt es dabei keine Wartezeit.
Damit entsteht eine Abstufung: Das neue Jahresprodukt bietet für 8,90 Euro bis zu zwei Beratungen nach Ablauf der Wartezeit. Die Sofort-Rechtshilfe richtet sich für 29 Euro an einen bereits bestehenden Beratungsbedarf. Die klassische Rechtsschutzversicherung deckt darüber hinaus finanzielle Risiken und weitere Leistungen ab.
Für die Allianz könnte das neue Angebot damit zugleich einen frühen Kontaktpunkt zu Kunden schaffen, die bislang keinen Rechtsschutz besitzen. Ob und in welchem Umfang daraus später Abschlüsse einer klassischen Rechtsschutzversicherung entstehen sollen, geht aus der Pressemitteilung allerdings nicht hervor.

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