Asbest verdrängt den Arbeitsunfall als zentrales Berufsrisiko am Bau
Während die Zahl der Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen weiter sinkt, entwickelt sich ein anderes Risiko zur dominierenden Belastung der Bauwirtschaft: Asbestbedingte Berufserkrankungen sind inzwischen die mit Abstand häufigste Todesursache unter den Versicherten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Die bislang unveröffentlichten Zahlen für 2025 verdeutlichen einen Strukturwandel im Arbeitsschutz: Das größte Risiko entsteht nicht mehr primär auf der Baustelle selbst, sondern im Gebäudebestand der vergangenen Jahrzehnte.
Weniger Unfälle, mehr Spätfolgen
Nach Angaben der BG BAU starben 2025 insgesamt 470 Versicherte. Davon entfielen 396 Todesfälle auf anerkannte Berufskrankheiten. Allein 291 Versicherte erlagen den Folgen einer Asbesterkrankung wie Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose. Demgegenüber kamen 74 Beschäftigte infolge eines tödlichen Arbeitsunfalls ums Leben.
Parallel setzt sich der Rückgang bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen fort. Mit 89.113 Fällen wurde erstmals die Marke von 90.000 unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 2,9 Prozent. Auch die Unfallquote sank auf 42,95 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollbeschäftigte.
Diese Entwicklung bestätigt den langfristigen Erfolg technischer Schutzmaßnahmen, verbesserter Arbeitssicherheit und intensiver Präventionsarbeit auf Baustellen. Gleichzeitig verschiebt sich der Schwerpunkt des Risikomanagements zunehmend von akuten Unfallereignissen hin zu langfristigen Gesundheitsgefahren.
Die Zeitbombe liegt im Gebäudebestand
Ökonomisch betrachtet zeigt sich die besondere Problematik des Asbestrisikos in seiner extrem langen Latenzzeit. Zwischen Exposition und Erkrankung liegen häufig mehrere Jahrzehnte. Die heute registrierten Todesfälle sind somit die Folge früherer Arbeitsbedingungen und spiegeln historische Versäumnisse wider.
Gleichzeitig entsteht jedoch eine neue Risikodynamik. Rund drei Viertel aller Bestandsgebäude wurden vor dem Asbestverbot von 1993 errichtet. Bei Sanierungen, energetischen Modernisierungen oder Umbauten können bislang gebundene Asbestfasern freigesetzt werden. Damit wird die Energiewende im Gebäudesektor zugleich zu einer Herausforderung für den Arbeitsschutz.
Die eigentliche Gefahr besteht daher weniger im Altstoff selbst als in dessen systematischer Unterschätzung während laufender Modernisierungsmaßnahmen.
Berufskrankheiten verändern die Kostenstruktur der Bauwirtschaft
Mit 22.102 Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten erreichte die BG BAU 2025 einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Plus von 4,9 Prozent. Seit 2021 ist die Zahl der Meldungen um rund 34 Prozent gestiegen.
Besonders häufig wurden Lärmschwerhörigkeit, UV-bedingter Hautkrebs, bandscheibenbedingte Erkrankungen, Gonarthrose sowie Schulterverletzungen gemeldet. Hinzu kommen 2.304 Verdachtsanzeigen auf asbestbedingte Erkrankungen, die inzwischen mehr als zehn Prozent aller Berufskrankheiten ausmachen.
Für die Bauwirtschaft bedeutet diese Entwicklung eine Verschiebung der wirtschaftlichen Belastungen. Während klassische Unfallkosten durch erfolgreiche Prävention sinken, gewinnen langfristige Entschädigungsleistungen, medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen und Präventionsaufwendungen bei Gefahrstoffen zunehmend an Bedeutung. Berufskrankheiten entwickeln sich damit zu einem zentralen Kostenfaktor der gesetzlichen Unfallversicherung.
Neue Gefahrstoffverordnung verschiebt Verantwortung in den Bestand
Mit der Ende 2024 und 2025 novellierten Gefahrstoffverordnung reagiert der Gesetzgeber auf diese Entwicklung. Erstmals werden insbesondere Arbeiten im Gebäudebestand deutlich stärker reguliert.
Vor Beginn vieler handwerklicher Tätigkeiten muss künftig systematisch geprüft werden, ob asbesthaltige Baustoffe vorhanden sind. Daraus ergeben sich umfangreiche Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen sowie erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber den Behörden. Gleichzeitig wurde der Kreis der Betriebe erweitert, die unter definierten Voraussetzungen an asbesthaltigen Materialien arbeiten dürfen.
Ordnungspolitisch entsteht damit ein Spannungsfeld: Um den Sanierungsbedarf im Gebäudebestand bewältigen zu können, müssen mehr Betriebe entsprechende Arbeiten übernehmen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und behördliche Kontrolle erheblich. Der regulatorische Aufwand wächst somit parallel zum wirtschaftlichen Bedarf.
Ab dem 20. Dezember 2026 kommt eine weitere Hürde hinzu. Für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich wird nach Ablauf der Übergangsfrist ein entsprechender Genehmigungsnachweis erforderlich.
Prävention wird zur Investition in den Gebäudebestand
Die aktuellen Zahlen markieren einen grundlegenden Wandel im Verständnis von Arbeitsschutz. Während klassische Baustellenrisiken durch technische Innovationen zunehmend beherrschbar werden, rücken historische Schadstoffe in den Mittelpunkt. Der Gebäudebestand entwickelt sich damit zum eigentlichen Risikoträger der kommenden Jahrzehnte.
Die entscheidende ökonomische Konsequenz lautet daher: Arbeitsschutz wird künftig weniger durch die Absicherung einzelner Baustellen bestimmt als durch die systematische Erkundung, Bewertung und Beherrschung bestehender Gebäudesubstanz. Wer Altbauten saniert, investiert nicht nur in Energieeffizienz und Werterhalt, sondern zugleich in die Vermeidung zukünftiger Berufskrankheiten. Gerade darin zeigt sich der eigentliche Strukturwandel der Prävention: Die teuersten Arbeitsunfälle entstehen heute häufig Jahrzehnte vor ihrem Eintritt.
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