GKV-Reform: Spitzenverband sieht richtigen Ansatz – fordert aber Nachschärfungen

Veröffentlichung: 20.04.2026, 15:04 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt beim GKV-Spitzenverband auf grundsätzliche Zustimmung – gleichzeitig werden deutliche Nachbesserungen gefordert. Im Zentrum der Kritik stehen die Lastenverteilung, fehlende Bundesmittel und ungenutzte Effizienzpotenziale im System.

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Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-SpitzenverbandesOliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-SpitzenverbandesGKV-Spitzenverband

Finanzlage der GKV spitzt sich zu

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes lag das Defizit von Krankenkassen und Gesundheitsfonds bereits 2024 bei rund 10 Milliarden Euro. Gleichzeitig steigen die Leistungsausgaben seit Jahren deutlich schneller als die Einnahmen.
Ohne strukturelle Gegenmaßnahmen droht laut Berechnungen bis 2027 eine Finanzierungslücke von etwa 15 Milliarden Euro, die sich bis 2030 auf bis zu 40 Milliarden Euro ausweiten könnte. In der Folge wären deutliche Beitragssatzsteigerungen zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund bewertet der GKV-Spitzenverband den vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich als „gute Grundlage“ für eine umfassende Reform des Systems.

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im Fokus

Zentraler Ansatz des Referentenentwurfs ist die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Ziel ist es, das Ausgabenwachstum stärker an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen zu koppeln.
Der GKV-Spitzenverband unterstützt diesen Ansatz ausdrücklich. Die Entkopplung von Ausgaben- und Einnahmenentwicklung wird als zentrale Ursache der aktuellen Finanzprobleme gesehen. Eine konsequente Begrenzung der Ausgabendynamik gilt daher als Voraussetzung für stabile Beitragssätze.

Auch Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betont die Notwendigkeit eines systemweiten Reformansatzes: „Eine Reform, die alle Bereiche des Gesundheitssystems umfasst, ist unabdingbar, denn sonst steigen die Zusatzbeiträge ungebremst immer weiter.“

Kritik an der Lastenverteilung

Trotz grundsätzlicher Zustimmung sieht der Spitzenverband eine Schieflage bei der Verteilung der finanziellen Lasten. Nach aktuellem Stand würden vor allem Versicherte, Arbeitgeber sowie Patientinnen und Patienten zusätzlich belastet – etwa durch höhere Zuzahlungen oder Einschränkungen bei Leistungen. Blatt fordert daher einen Perspektivwechsel in der Reformdiskussion: „Jetzt braucht es den konstruktiven Blick für das große Ganze statt der Konzentration auf die Durchsetzung von Eigeninteressen.“
Zugleich verweist der Verband darauf, dass Versicherte bereits in den vergangenen Jahren durch steigende Zusatzbeiträge erheblich belastet wurden.

Bund soll stärker in die Finanzierung eingebunden werden

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Rolle des Bundes. Der GKV-Spitzenverband sieht hier deutlichen Nachholbedarf. Insbesondere fordert er, dass der Bund die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger vollständig übernimmt. Diese würden derzeit teilweise über Beitragsmittel finanziert, was aus Sicht der Kassen eine systemfremde Belastung darstellt.

Auch die bloße Verschiebung von Darlehensrückzahlungen wird als nicht ausreichend bewertet, um strukturelle Finanzierungsprobleme zu lösen.

Effizienzreserven als zentrale Stellschraube

Der Verband plädiert dafür, stärker auf Effizienzsteigerungen im System zu setzen, bevor weitere Belastungen für Versicherte erfolgen. Dabei werden insbesondere folgende Bereiche genannt:

  • Arzneimittel: Höhere Preise bei oft begrenztem Zusatznutzen
  • Krankenhäuser: Qualitätsdefizite und Optimierungspotenziale
  • Versorgungsstrukturen: Abbau von Über- und Fehlversorgung

Blatt formuliert dies deutlich: „Ausgabensteigerungen von bis zu zehn Prozent im Jahr hält kein Gesundheitssystem der Welt auf Dauer aus.“ Ein besonderer Fokus liegt dabei auf evidenzbasierter Versorgung. Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollten konsequent überprüft und gegebenenfalls gestrichen werden.

Einzelmaßnahmen: Zustimmung und Nachbesserungsbedarf

In der Detailbewertung unterstützt der GKV-Spitzenverband mehrere Maßnahmen des Entwurfs, sieht jedoch in zahlreichen Punkten Anpassungsbedarf:

  • Arzneimittelregulierung: Ansätze vorhanden, aber nicht ausreichend konsequent
  • Krankenhausabrechnung: Einsparpotenziale noch nicht vollständig genutzt
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): stärkere Ausrichtung auf nachgewiesenen Nutzen erforderlich
  • Zweitmeinungsverfahren: Ausbau wird begrüßt

Zudem wird betont, dass bestehende Steuerungsinstrumente teilweise abgeschwächt oder gestrichen würden, was die Zielsetzung des Gesetzes konterkarieren könne.

Prävention und Strukturreformen bleiben offene Baustellen

Über das aktuelle Gesetz hinaus sieht der GKV-Spitzenverband weiteren Reformbedarf. Insbesondere Prävention und strukturelle Veränderungen im Gesundheitssystem müssten stärker in den Fokus rücken. Diese Themen seien bislang im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

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