Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorsieht – und wo Kritik ansetzt
Die Bundesregierung will das bisherige „Heizungsgesetz“ grundlegend umbauen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll technologieoffener und weniger bürokratisch werden. Der Bauherren-Schutzbund warnt jedoch vor Fehlinvestitionen und fordert eine stärkere unabhängige Energieberatung.
Heizungsgesetz wird abgeschafft – Technologieoffenheit als Leitmotiv
Nach den vorliegenden Eckpunkten sollen die 2023 eingeführten Detailregelungen (§§ 71–71p GEG) gestrichen werden. Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt. Ebenso werden bestimmte Betriebsverbote aufgehoben. Künftig liegt die Entscheidung über die Heizungsart wieder stärker bei den Eigentümern. Neben Wärmepumpe, Fernwärme oder hybriden Modellen bleiben auch Gas- und Ölheizungen zulässig – allerdings mit Einschränkungen.
Die „Bio-Treppe“: CO₂-neutraler Anteil steigt stufenweise
Zentrale Neuerung ist die sogenannte „Bio-Treppe“. Ab dem 1. Januar 2029 müssen neue Gas- oder Ölheizungen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe nutzen, der Anteil steigt bis 2040 in mehreren Stufen an. Der CO₂-Preis entfällt für diesen klimafreundlichen Anteil. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung auf eine moderate Grüngas- und Grünheizölquote für Inverkehrbringer. Damit soll der Gebäudesektor seine Klimaziele weiterhin erfüllen – jedoch ohne unmittelbare Austauschpflicht funktionierender Heizungen.
Bauherren-Schutzbund: Gefahr von Fehlinvestitionen
Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB), sieht hier Risiken für private Eigentümer: „Mit der geplanten ‚Bio-Treppe‘, die zunehmend auf nur begrenzt verfügbare grüne Gase und Wasserstoff setzt, drohen aktuell nicht kalkulierbare Mehrkosten für private Haushalte.“ Der Verband fordert daher eine Stärkung der unabhängigen Energieberatung und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Kritisch bewertet wird insbesondere der geplante Wegfall der Beratungspflicht beim Heizungstausch zu CO₂-Bepreisung und kommunaler Wärmeplanung. Aus Sicht des BSB dürfe die Technologieoffenheit nicht zu einer Kostenfalle werden, wenn Brennstoffe künftig knapp oder teuer würden.
Vereinfachte Wärmeplanung und Fernwärmereform
Parallel sollen kleinere Kommunen bei der Wärmeplanung entlastet werden. Für Gemeinden unter 15.000 Einwohnern ist eine stark vereinfachte Planung vorgesehen. Zudem plant die Bundesregierung eine Reform der Fernwärmeregulierung, inklusive Preistransparenzplattform und Anpassungen der AVBFernwärmeV.
Zeitplan und politische Weichenstellung
Das Gesetz soll bis zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Damit erhalten Eigentümer formell Planungssicherheit – zumindest hinsichtlich der regulatorischen Grundrichtung. Offen bleibt jedoch, wie sich Brennstoffpreise, Förderkulissen und Marktverfügbarkeit klimafreundlicher Gase entwickeln.
Versicherungs- und Finanzrelevanz
Für Versicherer und Finanzierer ist das Gesetz in mehrfacher Hinsicht relevant:
- Werterhalt und Modernisierungsfähigkeit von Bestandsimmobilien
- Kreditrisiken bei energetisch unsicheren Sanierungskonzepten
- Haftungsfragen bei Fehlinvestitionen
- ESG- und Taxonomie-Anforderungen
Die angekündigte Technologieoffenheit verschiebt die Verantwortung stärker auf Eigentümer – und damit auch auf deren Beratungsumfeld.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Der Sanierungsfall: Warum der Gebäudesektor nicht auf Kurs kommt
Immobilien: Modernisierungsquote auf dem Tiefpunkt
Grunderwerbsteuer als Kaufbremse: Bündnis fordert Reform für mehr Wohneigentum
Verbraucherschutz im Bauvertrag: Gericht erklärt zahlreiche Klauseln für unwirksam
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
EEG-Reform unter Druck: Ministeriumsentwurf trifft auf ökonomische Realität
Reiche gerät unter Druck – Merz mahnt zur Zurückhaltung
Steuerreform: Mehrheit will Reiche stärker belasten
KfW Capital startet Wachstumsfonds II – Milliardenvehikel für Europas Start-ups
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














