Primärversorgung: AOK fordert gesetzgeberischen Start spätestens im Sommer
Der AOK-Bundesverband drängt auf Tempo bei der Reform der Primärversorgung. Anlässlich des Auftaktgesprächs mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken forderte Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann einen gesetzgeberischen Beginn spätestens nach der Sommerpause. Die Reform müsse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden – nicht zuletzt, weil zentrale Konzepte seit Monaten vorliegen.
Strukturdefizite in der ambulanten Versorgung
Der Reformbedarf ergibt sich aus bekannten strukturellen Engpässen: langen Wartezeiten, unklaren Zuständigkeiten, ineffizientem Ressourceneinsatz. Das geplante Primärversorgungssystem zielt auf eine bessere Steuerung der Patient:innen durch standardisierte Ersteinschätzungen und interdisziplinäre Teams in der hausärztlichen Grundversorgung. Die AOK-Gemeinschaft legt ein eigenes Positionspapier vor, das zentrale Steuerungsinstrumente benennt.
Verbindliche Ersteinschätzung, klarer Zugang
Kernforderung ist eine verbindliche, standardisierte Ersteinschätzung. Diese soll vor Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen greifen – entweder in Primärversorgungspraxen oder über die bundeseinheitliche Nummer 116 117. Nur bei definierter Dringlichkeit erfolgt die Weiterleitung in die fachärztliche Versorgung. Leistungen außerhalb dieses geregelten Zugangs sollen grundsätzlich nicht mehr über die GKV abrechenbar sein – mit klar definierten Ausnahmen (z. B. Gynäkologie, Pädiatrie, Vorsorge).
Reduktion von Fehlanreizen, neue Pflichten
Zur Reduktion ineffizienter Inanspruchnahme schlägt der AOK-Bundesverband vor, IGeL-Leistungen zeitlich auf gesonderte Sprechstunden zu begrenzen. Gleichzeitig sollen fachärztliche Versorgungsaufträge überarbeitet werden – unter anderem durch verbindliche Anteile konservativer Leistungen. Um Terminengpässe zu entschärfen, sollen Facharztpraxen freie Termine verpflichtend an zentrale Vermittlungsportale melden.
Bonusmodelle und Wahltarife als falsche Spur
Instrumente wie Einschreibemodelle, Zuzahlungen oder Wahltarife lehnt der Verband ausdrücklich ab. Begründung: geringe Steuerungswirkung, hohe Bürokratielast, soziale Verzerrung. Entscheidend sei eine strukturelle Neuausrichtung der Regelversorgung – nicht kleinteilige Anreizsysteme.
G-BA soll Standards mit regionalem Spielraum definieren
Der Gemeinsame Bundesausschuss soll laut AOK bundesweite Mindeststandards für die Primärversorgung festlegen. Diese müssen sowohl klare Rahmenbedingungen schaffen als auch regionalen Versorgungsunterschieden Rechnung tragen – etwa zwischen urbanen Zentren und ländlichen Regionen.
Strukturelle Weichenstellung – nicht länger nur Diskussion
Die Forderungen des AOK-Bundesverbands markieren einen strategischen Richtungsentscheid: weg von punktuellen Modellvorhaben, hin zu einer verbindlichen Regelversorgung mit klaren Zugangs- und Steuerungspflichten. Der Zeitrahmen ist eng – der Handlungsdruck hoch. Die entscheidende Frage ist nicht mehr das „ob“, sondern das „wie schnell“.
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