ADAC weist darauf hin: Das sollten Autofahrer im Winter beachten

Winterliche Straßenverhältnisse stellen Autofahrerinnen und Autofahrer jedes Jahr vor dieselben Herausforderungen. Der ADAC erinnert daran, dass es dabei nicht nur um passende Bereifung geht, sondern um eine Reihe klarer Pflichten, deren Missachtung schnell Bußgelder nach sich ziehen kann.

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Der ADAC macht deutlich: Viele Winter-Verstöße sind keine Bagatellen, sondern Sicherheitsrisiken – für Fahrer selbst und für andere Verkehrsteilnehmer.Der ADAC macht deutlich: Viele Winter-Verstöße sind keine Bagatellen, sondern Sicherheitsrisiken – für Fahrer selbst und für andere Verkehrsteilnehmer.experten

Winterreifen sind Pflicht bei Glätte

Wer bei Schnee, Eis oder Matsch mit Sommerreifen unterwegs ist, verstößt gegen die situative Winterreifenpflicht. Dafür werden 60 Euro Bußgeld fällig. Kommt es dabei zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Freie Sicht ist keine Empfehlung, sondern Pflicht

Vor Fahrtantritt müssen Scheiben, Spiegel und Scheinwerfer vollständig von Schnee und Eis befreit sein. Ein kleines freigekratztes Sichtfenster reicht nicht aus. Wer nur mit einem „Guckloch“ fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Kennzeichen müssen jederzeit lesbar sein

Auch das Kennzeichen darf nicht durch Schnee oder Eis verdeckt sein. Ist es während der Fahrt nicht mehr erkennbar, muss gegebenenfalls angehalten und gereinigt werden. Andernfalls drohen fünf Euro Verwarnungsgeld. Wird das Kennzeichen absichtlich unkenntlich gemacht, kann dies sogar ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs nach sich ziehen.

Motor warmlaufen lassen ist verboten

Den Motor im Stand laufen zu lassen, um das Auto aufzuwärmen oder Scheiben schneller freizubekommen, ist nicht erlaubt. Neben Umweltbelastung und höherem Verschleiß droht ein Bußgeld von 80 Euro wegen vermeidbarer Abgasbelästigung.

Dicke Jacken erhöhen das Verletzungsrisiko

Der ADAC rät, vor Fahrtbeginn schwere Winterjacken auszuziehen. Tests zeigen: Sitzt der Sicherheitsgurt nicht direkt am Körper, können bereits bei einem Auffahrunfall mit 16 km/h schwere innere Verletzungen entstehen.

Saisonkennzeichen: Parken im Winter nur privat

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des Zulassungszeitraums weder fahren noch auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden. Auch das Parken zählt als Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen.

Der ADAC macht deutlich: Viele Winter-Verstöße sind keine Bagatellen, sondern Sicherheitsrisiken – für Fahrer selbst und für andere Verkehrsteilnehmer.


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