Silvesterfeuerwerk mit Verantwortung: Worauf Versicherte achten sollten

Veröffentlichung: 23.12.2025, 12:12 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Zum Jahreswechsel steigt die Zahl der Schadensmeldungen deutlich. Grund sind Unfälle und Brände durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Damit rücken auch versicherungsrechtliche Fragen in den Fokus: Wer haftet im Schadenfall, welche Versicherung springt ein?

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Ob Sachschaden am Auto, Verletzungen oder brennende Häuser – rund um Silvester häufen sich Schäden durch Feuerwerkskörper. Wer haftet, welche Versicherung greift und wie sich Risiken vermeiden lassen, erklärt dieser Überblick.Ob Sachschaden am Auto, Verletzungen oder brennende Häuser – rund um Silvester häufen sich Schäden durch Feuerwerkskörper. Wer haftet, welche Versicherung greift und wie sich Risiken vermeiden lassen, erklärt dieser Überblick.DALL-E

Schäden durch Pyrotechnik: Ein unterschätztes Risiko

Jedes Jahr warnen Polizei, Feuerwehr und Versicherer vor den Gefahren durch Feuerwerkskörper. Alkohol, Menschenmengen und mangelnde Vorsicht führen in der Silvesternacht immer wieder zu schweren Verletzungen und erheblichen Sachschäden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gingen allein zum Jahreswechsel 2024/25 rund 1.000 Pkw durch Feuerwerk in Flammen auf – ein Wert, der sonst einem ganzen Monat entspricht.

„Wird jemand schwer verletzt, muss er unter Umständen sein ganzes Leben lang mit den Folgen leben“, betont Dirk Schubert, Leiter Schadenmanagement bei AXA. Besonders problematisch sei die Nutzung von nicht geprüfter Pyrotechnik. Diese Produkte entfalteten eine deutlich stärkere Sprengkraft und würden zunehmend auch gezielt auf Gebäude oder Personen gerichtet.

Wer zahlt im Schadenfall?

Grundsätzlich haftet die Person, die den Schaden verursacht hat. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, ist eine passende Versicherung entscheidend:

  • Private Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die man Dritten fahrlässig zufügt – z. B. verletzte Personen oder beschädigtes Eigentum. Vorsatz ist allerdings ausgeschlossen.
  • Kfz-Versicherung: Die Teilkasko zahlt bei Brand- oder Explosionsschäden am Fahrzeug. Vandalismus ist nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt – meist mit Selbstbeteiligung und Rückstufung im Schadenfall.
  • Wohngebäudeversicherung: Zuständig bei Gebäudeschäden durch Feuerwerkskörper, z. B. durch einen Dachstuhlbrand.
  • Hausratversicherung: Deckt beschädigte Einrichtung ab, etwa wenn eine Rakete z.B. durchs Fenster eindringt.
  • Unfallversicherung: Leistet bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden infolge eines Feuerwerksunfalls, unabhängig vom Verursacher.
  • Krankenversicherung: Übernimmt die medizinische Behandlung im Akutfall.

Sicherheit geht vor

Damit es gar nicht erst zum Schaden kommt, sollten Verbraucher einige grundlegende Regeln beachten:

  • Nur geprüfte Pyrotechnik mit CE-Kennzeichnung verwenden
  • Niemals Raketen aus der Hand zünden: Flaschen oder Halter verwenden
  • Böller nur auf den Boden legen oder stellen, nie aus der Hand werfen
  • Sicherheitsabstände zu Menschen, Gebäuden, Tieren und Fahrzeugen einhalten
  • Blindgänger nicht erneut zünden
  • Keine Experimente: Feuerwerkskörper weder selbst herstellen noch modifizieren

Feuerwerkskörper gehören grundsätzlich nicht in Kinderhände. Auch Erwachsene sollten sich der Risiken bewusst sein, insbesondere unter Alkoholeinfluss.

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