EU-Trilog greift Kritik an Überregulierung auf
Der BVK sieht sich durch die laufenden Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie bestätigt. Diskutiert wird nicht nur über „Value for money“ und Anreizsysteme, sondern auch über Informationspflichten, Finfluencer und die zeitlichen Vorgaben der EU.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bewertet die Beratungen zur EU-Kleinanlegerstrategie als Signal, dass die Kritik an überbordenden Regulierungen in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung Gehör findet. Bei den Trilogverhandlungen von EU-Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament am 23. September wurden mehrere zentrale Punkte diskutiert.
Bürokratieabbau im Fokus
Die Verhandlungen griffen die Frage auf, ob zusätzliche Informationspflichten den Kundennutzen tatsächlich erhöhen oder ob sie eher zu einem Informations-Overkill führen. Kritisch gesehen wurde zudem, ob neue Dokumente im Beratungsprozess wirklich Orientierung geben oder den Abschlussprozess erschweren. „Wir sehen: Die dänische EU-Ratspräsidentschaft und der Trilog zeigen sich durchaus offen für unsere Kritik an Überregulierung und überdehnten Informationspflichten“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „In dieser Hinsicht wäre ein ‚Weniger‘ mehr und besser.“
Streitpunkte: Value for money und Anreize
Auch der Value for money-Ansatz sowie die Frage, wie Anreizsysteme im Vertrieb künftig gestaltet werden sollen, standen auf der Agenda. Hier gingen die Vorstellungen der Verhandlungspartner noch weit auseinander. Darüber hinaus wurde die ambitionierte Umsetzungsfrist für die EU-Kleinanlegerstrategie und die geplante EU-Spar- und Investitionsunion thematisiert – ein Punkt, den der BVK bereits länger kritisiert.
Finfluencer im Visier
Ein weiteres Thema waren Finfluencer. Der BVK hatte hierzu im Frühjahr ein Gutachten vorgelegt, in dem er gleiche Wettbewerbsbedingungen für digitale und klassische Vermittlungsformen gefordert hatte. „Außerdem begrüßen wir, dass im Rahmen des Trilogs das Thema Finfluencer weiter diskutiert wird. Der BVK hat schon im Frühjahr mit seinem Gutachten gefordert, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten müssen, um Verbraucher im digitalen Raum zu schützen“, so BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele.
Ausblick
Die Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie werden am 21. Oktober fortgeführt. Der BVK kündigte an, die Entwicklungen weiterhin eng zu begleiten und sich für praxistaugliche Regelungen einzusetzen.
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