Oktoberfest & Co.: Wann Promille zum Versicherungsproblem werden

Ob auf der Wiesn oder bei regionalen Volksfesten – wo gefeiert wird, fließt auch Alkohol. Doch mit steigendem Promillewert wächst nicht nur die Stimmung, sondern auch das Risiko, dass der Versicherungsschutz wankt. Das Vergleichsportal Verivox hat typische Szenarien rund um Verkehr, Haftpflicht, Rechtsschutz, Zahnersatz und Unfallschutz analysiert – mit teils überraschenden Ergebnissen.

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Wiesn, Wodka, Wegfall des Versicherungsschutzes?Wiesn, Wodka, Wegfall des Versicherungsschutzes?DALL-E

Kfz-Versicherung: Promillegrenze mit teuren Folgen

Bereits ab 0,3 Promille kann ein Unfall strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Die Kfz-Haftpflicht reguliert zwar den Schaden des Unfallgegners, kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückholen. In der Vollkaskoversicherung drohen deutliche Kürzungen – im Extremfall bis zu 100 Prozent.

Privathaftpflicht: Wenn der Bierzeltspaß teuer wird

Auch Radfahrer riskieren ab 0,3 Promille ihren Versicherungsschutz. Wer unter Alkoholeinfluss stürzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt zwar viele Schäden ab – etwa wenn beim Tanzen im Festzelt das Inventar oder das Smartphone des Tischnachbarn beschädigt wird – doch die Entscheidung hängt stets vom Einzelfall ab.

Wer ein Designer-Dirndl oder eine Tracht leiht, sollte die Vertragsbedingungen prüfen. „In modernen Tarifen sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oft eingeschlossen, aber längst nicht in jeder Police. Ausgenommen sind in der Regel auch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung“, erklärt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Getränkeflecken oder Risse sind häufig versichert, Schweißspuren dagegen nicht.

Rechtsschutzversicherung: Streitfälle mit Tücken

Kommt es zu einer Auseinandersetzung im Bierzelt, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein – allerdings nur mit erweitertem Straf-Rechtsschutz. Standardtarife decken Verfahren wegen Körperverletzung meist nicht ab. Maßgeblich ist, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Wird der Versicherte wegen Vorsatz oder eines Verbrechens verurteilt, entfällt der Schutz vollständig.

Zahnzusatzversicherung: Schutz bei Sturzfolgen

Ein Sturz von der Bierbank oder ein Unfall im Autoscooter kann teuer werden. Implantate und Zahnersatzleistungen können mehrere tausend Euro kosten. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt solche Kosten meist vollständig, auch wenn Alkohol im Spiel war, sofern der Vertrag Zahnersatz zu 100 Prozent abdeckt und keine Begrenzung für Implantate vorsieht.

Unfallversicherung: Bewusstseinsstörung als Ausschlusskriterium

Nicht jeder Sturz führt zu einer Versicherungsleistung. Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel nur bei dauerhafter Invalidität. Kurzfristige Verletzungen wie Prellungen oder verheilte Brüche sind meist ausgeschlossen. Entscheidend ist der Tarif: Manche Policen schließen Alkoholunfälle wegen sogenannter Bewusstseinsstörung aus, andere enthalten ausdrücklich entsprechende Einschlüsse oder Zusatzleistungen wie Tagegelder oder Sofortzahlungen.

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