BarmeniaGothaer verbessert Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Gothaer Lebensversicherung hat ihre selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Mit einem speziellen Mediziner-Paket und einem vereinfachten Kurzantrag richtet sich das Update an Ärztinnen und Ärzte, bringt aber auch neue Leistungen und erweiterte Nachversicherungsmöglichkeiten für andere Berufsgruppen.
Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Gothaer Lebensversicherung wurde gezielt weiterentwickelt. Zwei Jahre nach ihrer Einführung ergänzt der Versicherer das Produkt um zusätzliche Leistungen und vereinfachte Antragswege, die insbesondere für medizinische Berufe gelten.
Mediziner-Kurzantrag
Ein zentrales Element der Neuerungen ist der Mediziner-Kurzantrag. Bis Ende 2025 können Ärztinnen und Ärzte unter 35 Jahren eine BU-Rente von bis zu 3.000 Euro mit nur wenigen Gesundheitsfragen beantragen. Damit soll der Einstieg in die Absicherung zu Beginn der Berufslaufbahn erleichtert werden.
Mediziner-Paket
Mit dem Mediziner-Paket hebt die Gothaer die bisherige Anrechnung von Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken auf. Künftig können diese Zahlungen zusätzlich zur privaten BU-Rente bezogen werden. Assistenzärztinnen und Assistenzärzte profitieren zudem vom Wegfall des Berufsfragebogens. Auch die abstrakte Verweisung wird für Human- und Zahnmedizinerinnen, Ingenieurinnen und Kammerberufe abgeschafft.
Weitere Anpassungen betreffen die Nachversicherung: Bei einer Praxisfinanzierung von mindestens 50.000 Euro kann die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Zudem wurde die Karrieregarantie ausgeweitet: Für Ärztinnen, Ingenieurinnen und Kammerberufe ist nun eine Steigerung bis zu 7.500 Euro möglich.
Verbesserungen für weitere Berufsgruppen
Auch für andere Versicherte bringt das Update Neuerungen. Dazu gehört der sogenannte „Krisenairbag“: Bis zu 1.000 Euro können für eine psychotherapeutische Krisenintervention in Anspruch genommen werden. Damit reagiert die Gothaer auf die steigende Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen und die langen Wartezeiten auf Behandlungstermine.
Zusätzlich wurden die Nachversicherungsmöglichkeiten insgesamt erweitert. Eine Erhöhung der BU-Rente ist auch dann möglich, wenn bereits ein Leistungsfall angemeldet, jedoch keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Bei Weiterbildungen entfällt künftig die Wartezeit für Umstufungen. Für Selbständige wird die Voraussetzung für die Karrieregarantie von sechs auf drei Jahre verkürzt. Darüber hinaus entfällt der Leistungsausschluss bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten.
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