BaFin untersagt Pensionskasse Neugeschäft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat laut dem Finanzportal Börse Online der Kölner Pensionskasse die Neuaufnahme neuer Versicherten untersagt.
Die Kölner Pensionskasse ist eine Schwestergesellschaft der Pensionskasse der Caritas, der das Neugeschäft untersagt wurde. Der Sanierungsplan, den die Pensionskasse vorgelegt hat, ist der BaFin zufolge nicht ausreichend.
Nach Angaben eines Bafin-Sprechers ist die Caritas Pensionskasse der erste solche Untersagungsfall in der jüngeren Geschichte der Bafin.
Der Sprecher der Kölner Pensionskasse erklärte, die Untersagung sei im September erfolgt, allerdings laufe noch die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid. Ihm sei unbekannt, ob sein Haus Widerspruch einlegen werde. Man habe bereits das Neugeschäft eingestellt.
Bild: © olly / fotolia.com
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