VSAV: erweiterter VSH-Schutz für Vermittler und Berater
Vermittlern bietet die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) nun einen erweiterten Umfang in der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH).
Sonderkonditionen für Defino-zertifizierte Berater
Für von der Defino Institut für Finanznorm AG zertifizierte Berater und Vermittler, die die DIN-Norm 77230 vollumfänglich einhalten, verzichtet die Ergo-Versicherung auf den sonst üblichen Zuschlag für Finanzplaner von zehn Prozent – ohne weitere Nachprüfung der Qualifikation.
Betriebswirtschaftliche Belange
Viele Makler werden bei gewerblichen Kunden auch immer wieder in betriebswirtschaftliche Belange einbezogen. Gegen diese Risiken aus diesen Beratungsfeldern können sie sich über einen Zuschlag von 75 Euro netto auf den Best Netto-Tarif ebenfalls zusatzversichern. Die Deckungssumme hierfür beträgt 100.000 Euro. Der maximale Umsatz ist dabei auf 50.000 Euro begrenzt und setzt eine entsprechende Qualifikation voraus.
Deckung zu Personen- und Sachschäden
In vielen VSH-Verträgen fehlt zudem eine ergänzende Deckung zu Personen- und Sachschäden, die versehentlich während eines Kundenbesuchs passieren können. Dieses Haftpflicht-Risiko lässt sich jetzt zu einem Kombi-Preis von 99 Euro pro Jahr in der VSH erweitern.
Zudem ist die bisherige Klausel „Vermittlung an einen externen Dienstleister zur Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Vergleichbarem“ um „Testamente“ erweitert worden. Dies gilt auch automatisch für bestehende Kunden. Mehrkosten entstehen nicht.
Um den VSH-Schutz aus dem „Best Netto-Tarif“ des VSAV zu erhalten, ist eine Mitgliedschaft im VSAV erforderlich.
Bild: © ty / fotolia.com
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