Wohl kein Exklusivrecht auf Bezeichnung „Bayerisch“
Das Oberlandesgericht München hat im Rechtsstreit um den Markennamen „die Bayerische“ angedeutet, dass es kein Exklusivrecht auf die Bezeichnung „Bayerisch“ gebe.
Im Jahr 2016 hatte die Versicherungskammer Bayern (VKB) beim Landgericht München Klage gegen Unternehmen der Versicherungsgruppe „die Bayerische“ eingereicht, weil nach ihrer Ansicht der vor sechs Jahren eingeführte Markenauftritt „die Bayerische“ eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung darstelle. Zudem bestünde Verwechslungsgefahr.
Das Landgericht München wies die Klage am 29. August 2017 ab. Daraufhin ging die VKB in Berufung zum Oberlandesgericht München.
Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen, dazu:
Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische
„Wir freuen uns darüber, dass es sich nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht abzeichnet, dass das Urteil der ersten Instanz bestätigt werden wird.“
VKB folgt Vorschlag des Gerichts
Die Versicherungskammer Bayern hat bekannt gegeben, dem Vorschlag des Oberlandesgerichts München zu folgen. Sie bekräftigt allerdings noch einmal, dass sie der Nutzung des Namens „Die Bayerische“ nie zugestimmt, sondern von Beginn an Bedenken geäußert habe.
Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstands des Konzerns Versicherungskammer, dazu:
„Wir akzeptieren den Vorschlag des Gerichts, da er auch für beide Unternehmen Rechtssicherheit hinsichtlich des Markenauftritts schafft.“
Bilder: (1) © stux / pixabay.com (2) © die Bayerische
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