Nichtzahler: Versicherungsschutz im Notlagentarif
In der Gesetzlichen und in der Privaten Krankenversicherung gibt es sogenannte Nichtzahler, die ihren Versicherungsbeitrag nicht zahlen können oder wollen.
Für Beitragsschuldner gibt es sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch in der Privaten (PKV) Anspruch auf genau die gleichen Notfall-Leistungen.
106.200 Nichtzahler gab es in der PKV Ende 2017 im sogenannten PKV-Notlagentarif.
Wer in Beitragsrückstand gerät und diesen nach zweimaliger Mahnung des Versicherers nicht begleicht, ist im Notlagentarif versichert. Dabei sind die Leistungen auf die Heilbehandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie auf erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft beschränkt.
Genau wie in der PKV können Versicherte in der GKV im Krankheitsfall nur Leistungen beanspruchen, die bei Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.
Höhe des Beitrags im Notlagentarif in PKV
Durch die geringen Beiträge von ungefähr 100 Euro monatlich soll die Rückzahlung der Außenstände möglich machen, was das erklärte Ziel des Gesetzgebers war, als der Tarif 2013 neu eingeführt wurde. Die meisten bleiben weniger als ein Jahr im Notlagentarif und der Versicherungsschutz im Ursprungstarif wird dann fortgesetzt.
Beitragsschulden von 386,5 Millionen Euro
Die Versicherten in der GKV und PKV im Notlagentarif hatten 2017 zusammen Beitragsschulden von 386,5 Millionen Euro. Dabei sind die Schulden in der GKV im Hinblick auf die Versichertenzahl ungefähr doppelt so hoch.
Nachweis einer Hilfebedürftigkeit
Wer nachweist, dass er hilfebedürftig ist, wird im PKV-Basistarif mit garantierten Leistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert und nicht mehr im Notlagentarif, unter Umständen sogar ohne eigenen Beitrag.
Bild: © Andrey Popov / fotolia.com
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