uniVersa mit verbesserter Wohngebäudeversicherung
Die uniVersa hat ihre Wohngebäudeversicherung überarbeitet und damit den Schutz verbessert. Dies gilt sowohl für das Neugeschäft als auch für bestehende Verträge.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz sind Versicherer grundsätzlich berechtigt, die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird nun bis zur Versicherungssumme bei der uniVersa in der Exklusivdeckung verzichtet. Bisher war dies auf 50.000 Euro begrenzt.
In den Tarifvarianten Komfort und Kompakt wurde die Entschädigungsgrenze bei grob fahrlässig verursachten Schäden von 3.000 auf 50.000 Euro erhöht.
Bild: © Andrey Popov / fotolia.com
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