DSGVO: Gesetzesentwurf zum Schutz vor Abmahnungen
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergehen. Dies teilt die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) mit.
Das Gesetz soll regeln, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind.
Der Hintergrund ist, dass seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine fürchten, dass Anwälte auf der Grundlage der neuen Datenschutzregeln eine Flut von Abmahnungen gegen sie lostreten. Die Regierungsfraktionen hatten deshalb um einen Kompromiss für eine entsprechende Regelung gerungen, die in das Gesetz zur Musterfeststellungsklage einfließen sollte.
Bild: © Eisenhans / fotolia.com
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