Erwerbs- und Berufsunfähigkeit in Deutschland
1,4 Prozent der Berufstätigen erhielten innerhalb von fünf Jahren Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrenten. Die meisten Betroffenen gibt es bei den anfangs 58-jährigen Männern und Frauen mit 3,6 und 5,0 Prozent, so der Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse.
Dabei sind Berufstätige in körperlich belastenden Berufen häufiger betroffen als die mit höherem Schul- und Ausbildungsabschluss, vor allem die mit Promotion.
Frauen häufiger betroffen
Nach den geschlechts- und altersstandardisierten Auswertungen bekamen 1,36 Prozent der Berufstätigen zwischen 2013 und 2017 mindestens kurzzeitig eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Dabei trifft es Frauen (1,68 Prozent) öfter als Männer (1,07).
Anzahl ist altersabhängig
In der Altersgruppe bis 30 bezogen weniger als 0,5 Prozent eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Am häufigsten trifft es Personen im Alter von 57 und 58 Jahren. Innerhalb des fünfjährigen Beobachtungszeitraums erhielten etwa 3,5 Prozent der Männer und 5,0 Prozent der Frauen eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Danach sinken die Betroffenenraten schnell.
Abhängig vom Schulabschluss
Berufstätige ohne Schulabschluss waren zu 89 Prozent häufiger als geschlechts- und altersabhängig erwartet betroffen. Bei Berufstätigen mit Abitur wurde der Erwartungswert um 42 Prozent unterschritten.
Bei Berufstätigen ohne Ausbildungsabschluss bezogen 43 Prozent über den Erwartungswerten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten. Anders sieht es bei Berufstätigen mit Promotion aus: Nur ein Viertel der erwarteten Betroffenen wurde identifiziert.
Risiko in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit
Deutlich reduziert – im Vergleich zu Erwartungswerten – ist das Risiko bei Beschäftigten in „Technisch-naturwissenschaftlichen Berufen“, in „Medien-, geistes-wissenschaftlichen und künstlerischen Berufen“ sowie in „Verwaltungs-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Berufen“. Im Berufsfeld „Bau-, Bauneben- und Holzberufe“ ist hingegen das Risiko erhöht.
Deutlich höher ist das Risiko bei Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung, bei Teilzeitbeschäftigten sowie bei Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen.
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