Beim „Swiss Life Vitalschutz“ zur Absicherung von Grundfähigkeiten gibt es seit Juli 2018 drei Varianten, die mit mehr Leistungsauslösern als bisher einen besonders umfangreichen Schutz bieten und für jede Zielgruppe geeignet sind, um sich finanziell vor dem Verlust der Arbeitskraft zu schützen.
In den Leistungspaketen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten, die im Alltag der Menschen elementar sind.
Grundfähigkeiten keine Selbstverständlichkeit
Körperliche Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Sehen werden von dem meisten Menschen als Selbstverständlichkeit wahrgenommen – bis es zu einem Unfall kommt oder eine Krankheit neue Grenzen aufzeigt.
Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland und dort verantwortlich für die Versicherungsprodukte, sagt:
„So wichtig diese geistigen und körperlichen Fähigkeiten für unser tägliches Leben sind, vom Aufstehen bis zum Zubettgehen, so stark wird ihre Bedeutung für einen selbstbestimmten Alltag leider unterschätzt. Mit unserem Swiss Life Vitalschutz sichern wir genau diese grundlegenden Leistungsauslöser ab. Damit genießen auch jene Menschen einen Schutz ihrer Arbeitskraft, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht infrage kommt.“
Individueller Schutz nach Maß
Der Kunde kann aus drei Tarifvarianten und verschiedenen Zusatzleistungen wählen und somit seinen persönlichen Schutz individuell und flexibel gestalten. Bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit wird der Versicherte von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. so lange die Beeinträchtigung besteht.
Die verschiedenen Varianten des Grundfähigkeitsschutzes unterscheiden sich im Umfang der Leistungsauslöser:
- Der Power-Tarif beinhaltet 18 Leistungsauslöser und sichert alle relevanten Grundfähigkeiten ab. Der Baustein „Psyche“ wird hier nicht mit abgesichert, um grundsätzlich auch Personen mit psychischen Vorerkrankungen einen Versicherungsschutz anbieten zu können.
- Die Spirit-Variante beinhaltet 20 Leistungsauslöser inklusive zwei psychischen Leistungsauslösern: „Geistige Leistungsfähigkeit“ und „Eigenverantwortliches Handeln“.
- Den umfangreichsten Schutz bietet die Complete-Variante. Zu den Leistungsauslösern der Spirit-Variante kommen noch „Schizophrenie“ und „Schwere Depression“ hinzu. Somit erhöhen sich die Leistungsauslöser auf insgesamt 22.
Teilkapitalisierung möglich
Als echte Besonderheit bietet der Swiss Life Vitalschutz die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung. Damit ist bei Verlust von einer der vier Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder Autofahren eine Einmalauszahlung bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente möglich.
Amar Banerjee dazu:
„Mit diesem Geld lassen sich bedarfsgerechte Umbaumaßnahmen finanzieren, wie zum Beispiel ein Treppenlift im Haus. Im Gegenzug wird die Grundfähigkeitsrente für den Zeitraum der versicherten Leistungsdauer anteilig gekürzt.“
Darüber hinaus bietet der Swiss Life Vitalschutz eine Nachversicherungsgarantie, eine dauerhafte Dynamik-Option und weitere Bausteine, um die Absicherung auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Dazu zählen eine Einmalzahlung im Falle bestimmter schwerer Krankheiten sowie drei Pflege-Optionen für zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Versorgungswerke schenken Swiss Life erneut Vertrauen
Zum 1. Juli 2018 gehen die zwei großen Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente mit ihren Grundfähigkeitslösungen KlinikRente.Vitalschutz und MetallRente.Vital an den Start.
Swiss Life ist bei MetallRente und KlinikRente bereits Konsortialführerin für fünf andere Produkte – mit der Konsortialführerschaft bei den Grundfähigkeitslösungen hat Swiss Life damit nun bereits zum siebten Mal das Vertrauen der Versorgungswerke erhalten. Insgesamt können sich nun allein über die beiden Branchenversorgungswerke über 15 Millionen Beschäftigte umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit oder bei Verlust einer Grundfähigkeit versichern.
Bild: © Halfpoint / fotolia.com
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