Die Lehren aus dem P+R Skandal

Veröffentlichung: 20.06.2018, 08:06 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Rund 40 Jahre ist alles gut gegangen. Das war wohl das größte Kauf- und Verkaufsargument für die Containerinvestments der Firma P+R. Als langjähriges Vorzeigeunternehmen im sogenannten „grauen Kapitalmarkt“, sind jetzt der größte Anlegerskandal Deutschlands und ein enormer Imageschaden für eine ganze Branche entstanden. Waren die Zeichen nicht zu erkennen? Haben über 54.000 Anleger nur blauäugig investiert? Wie konnte das passieren und welche Lehren sind hieraus zu ziehen?

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Beim Thementag Geldanlage „ Welche Lehren sind aus dem P+R Skandal zu ziehen?“, veranstaltet von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de, wurde diesen Fragen nachgegangen, verbunden mit einem Blick hinter die Kulissen und die Chance, diesen Fall aus verschiedenen Gesichtspunkten und Verantwortungen zu betrachten.

Moderator Friedrich Andreas Wanschka präsentierte u.a. mit Stefan Loipfinger den freien Fachjournalisten, der bereits seit Jahren vor Ungereimtheiten bei P+R gewarnt hatte und den Fall sehr intensiv recherchiert, Peter Mattil, Fachanwalt Mattil & Kollegen, aktuell im Gläubiger-Ausschuss bei P+R, Dr.Schirp, Fachanwalt Schirp und Partner, der die BaFin in diesem Fall verklagt, Herr Wittmann, Fachanwalt der auf das Thema Anfechtungsklausel aufmerksam machte, oder mit Dr. Thorsten Voß, Fachanwalt und früher beim BaFin tätig, dem Publikum bestehend aus Anlegern, Wirtschaftsmedien, Juristen, Branchenteilnehmern, prominente juristische Referenten mit spannenden Themen.

Eigentumszertifikate wertlos?

Es fehlen rund eine Million Container, die von Anlegern bezahlt wurden. Laut Stefan Loipfinger wurden auch Gebrauchtcontainer als Neucontainer den Anlegern verkauft. Das Firmengeflecht zieht sich über viele Länder, informierte der anwesende Presse-Chef des vorläufigen Insolvenzverwalters Jaffe. Mit der Insolvenzeröffnung ist im Sommer 2018 zu rechnen.

Anlegeranwalt Mattil wies darauf hin, dass die Container in der Schweiz vermietet wurden und dort der deutsche Insolvenzverwalter keinen Zugang hat, sich das Verfahren also auf mindestens zwei Länder bezieht. Seiner Meinung nach sind in solchen Insolvenzverfahren lange Laufzeiten für die Anleger zu befürchten. Darüber hinaus ist fraglich, was die Eigentumszertifikate wirklich wert sind? Denn es hat keine physische Übergabe der Container an die Anleger stattgefunden.

Droht wegen Anfechtungsklage Totalverlust?

Ein weiteres Damoklesschwert für Anleger zeigte Fachanwalt Wittmann auf, die Anfechtungsklage. Demnach könnte der Insolvenzverwalter Ausschüttungen an die Anleger aus den letzten 4 Jahren zurückfordern. Dies wäre der Super-Gau, wie anwesende Anleger befürchten. Neben einer wahrscheinlich niedrigen Quote von 20 bis 25 Prozent, wie Stefan Loipfinger errechnete, würde das bei einer jährlichen Ausschüttung von rund fünf Prozent auf vier Jahre, zu einem endgültigem Total-Verlust der Anleger führen.

Rechtsanwalt Mattil wies darauf hin, dass viele seiner Mandanten ein hohes Alter haben, dies sei speziell gewesen bei P+R, da die guten Erfahrungen in der Vergangenheit besonders innerhalb von Familien zu ständig revolvierenden Anlagen in P+R geführt hätten. Sebastian Brunner, Pressesprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Jaffe, wiegelte die Thematik im generellen Sinn ab. Eine Anfechtungsklage sei sehr schwer durchzufechten und nicht im vorrangigen Interesse eines Insolvenzanwaltes.

BaFin zu passiv agiert?

Worin sich die Referenten alle einig waren, dass sich die BaFin in diesem Fall viel zu stark herausgehalten hat. Rechtsanwalt Dr. Schirp will deshalb auch die BaFin über den EuGh innerhalb der nächsten drei Wochen verklagen. Inwieweit diese Klage durchsetzungsfähig sein wird, lässt sich heute noch nicht beantworten, so die Meinung der anwesenden Juristen. Fassungslos machte auch die Bewertung der WPs im Falle P+R. Wer hat hier eigentlich was geprüft? Wenn nichts vorhanden war, was ist dann geprüft worden von den Analysten und Vermittlern? Ist bei den Vermittlern was für Anleger zu holen?

Wenn es Banken oder Sparkassen waren, dann schon, meinten anwesende Juristen. Am Nachmittag der Veranstaltung wurde dann über Verbesserungen diskutiert, um solche Skandale in der Zukunft zu vermeiden. Hier ist ganz klar auch die Politik gefragt, die sich aktuell auch sehr zurückhält. Rechtsanwalt Dr. Voß, früher für das BaFin tätig, empfahl künftig keine Vermögensanlagen mehr zu genehmigen, stattdessen nur noch Anlagen nach dem KAGB zuzulassen. Ob dies reicht? Wir werden es sehen.

Bild: © Kalyakan / fotolia.com

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