Honorarfinanz AG ist jetzt auch Versicherungsberater
Die Honorarfinanz AG ist jetzt auch als "Versicherungsberater“ nach §34 d Absatz 2 zugelassen. Damit bietet das Unternehmen seine Dienstleistungen sowohl in der Anlage- als auch in der Versicherungsberatung rein auf Honorarbasis an.
Seit 2016 besteht bereits die Zulassung als Honorar-Anlageberater nach § 32 KWG. Durch die Erweiterung auf die Versicherungsberatung ist es der Honorarfinanz möglich, die Verbraucher über die Vor- und Nachteile aus den verschiedenen Vorsorgeschichten umfassend zu beraten. Diese bestehen aus der Finanzanalyse und Risikoprofilierung, der Strategieberatung zur Altersvorsorge nach zuvor ermittelter Zieldefinition und schließlich der darauf aufbauenden Anlageberatung.
Zudem ist eine Mitgliedschaft im Bundesverband der Versicherungsberater e.V. geplant.
Bild: © alphaspirit / fotolia.com
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