Die neue, leistungsstärkere Police von Hiscox mit CyberClear hat nicht nur einen neuen Namen erhalten: Leistungen und Services des Deckungskonzepts sind umfassender als bei der Vorgänger-Version. CyberClear deckt die wichtigsten Cyber-Komponenten Eigenschaden, Betriebsunterbrechung und Haftpflicht in einer Deckung gebündelt ab.
Service-Leistungen wie Soforthilfe im Cyber-Notfall, ein Online-Training für Mitarbeiter sowie ein individueller Cyber-Krisenplan für jeden Kunden komplettieren das Angebot. Optional kann die Police um die Bereiche Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall, Cyber-Diebstahl und Vertragsstrafen bei verzögerter Leistungserbringung ergänzt werden. Obwohl der Leistungsumfang deutlich erweitert wurde, ist es dem Spezialversicherer, der bereits seit sieben Jahren eine Cyberlösung für Geschäftskunden anbietet, gelungen, die Preise im Antragsmodell stabil zu halten.
Ole Sieverding, Underwriting Manager Cyber bei Hiscox, erklärt:
„Hiscox CyberClear ist die dritte Evolutionsstufe unseres Cyber-Versicherungsschutzes und spiegelt unsere Marktexpertise, die Erfahrung aus dem Schadenmanagement und das Feedback unserer Vertriebspartner und Kunden wider: Die Deckung ist nun deutlich größer, die auslösenden Ereignisse und Leistungen sind umfänglicher. Außerdem rücken unsere Services mit Soforthilfe im Notfall, Krisenprävention, Training und Sicherheitsanalyse noch stärker in den Mittelpunkt unseres Produkts. Mit diesem Leistungsumfang erhalten unsere Kunden einen verlässlichen, aktiven Cyber-Schutz ohne Kompromisse.“
Komplexe Risiken weitreichend absichern
Die Hiscox CyberClear Deckung schützt mit IT-Soforthilfe im Krisenfall, Serviceleistungen, den Komponenten Cyber-Eigenschaden und Cyber-Betriebsunterbrechung sowie einer Cyberund Werbehaftpflicht vor den gängigen Risiken der digitalen Welt. Hiscox ermöglicht ihren Versicherungskunden durch die exklusive Kooperation mit der HiSolutions AG im Krisenfall einen direkten Zugang zu IT-Sicherheitsexperten. Je nach Bedarf helfen die Spezialisten auch beim Kunden vor Ort. Gemeinsam mit den Datenschutzanwälten und PR-Experten aus dem Hiscox-Partnernetzwerk, arbeiten sie Hand in Hand, um Schäden frühestmöglich einzudämmen.
Auslösende Ereignisse
Die auslösenden Ereignisse nehmen maßgeblich Einfluss auf den Deckungsumfang. In der neuen Deckung wurden sie nun deutlich weiter gefasst. Der Hiscox Cyber-Versicherungsschutz wird sofort vollumfänglich ausgelöst, wenn eine Netzwerksicherheitsverletzung – zum Beispiel durch einen Hacker-Angriff, eine Infektion mit einem Schadprogramm oder einen Denial- of-Service-Angriff – ein Bedienfehler, eine Datenrechtsverletzung oder eine Cyber-Erpressung vorliegt.
Hiscox-Kunden erhalten dann umgehend Unterstützung durch das Partnernetzwerk. Erstattet werden die Kosten für Krisenberatung, IT-Forensik, PR-Maßnahmen und Datenschutzanwälte, die Wiederherstellung der Daten und des IT-Systems und für die gesetzliche Benachrichtigung der betroffenen Dateninhaber sowie Aufwendungen für Callcenter.
Entstehen Ertragsausfälle und Mehrkosten bei einem teilweisen oder kompletten Stillstand des Betriebes, werden diese ersetzt. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur den Verlust oder Missbrauch elektronischer Daten, sondern explizit den der physischen Daten wie Akten und Dokumente. Mit Blick auf die kommende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auch im Falle einer Haftungsfreistellung mit einem externen Datenverarbeiter Versicherungsschutz gewährt.
Löst der Cyber-Vorfall auch Schäden bei Dritten aus, unterstützt Hiscox seine Kunden im Umgang mit berechtigten Schadenersatzforderungen und bietet passiven Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen. Die inkludierte Werbehaftpflicht bietet zudem Schutz bei Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen.
Verbesserte Leistungen für Bestandskunden
Alle Kunden mit einer bestehenden Cyber Risk Management Versicherung erhalten automatisch den neuen CyberClear Schutz und profitieren damit vollumfänglich von dem erweiterten und verbesserten Leistungsangebot. Gleichzeitig garantiert Hiscox eine Besitzstandswahrung auf die bisherigen Bedingungen.
Einfaches Bedingungswerk im Sinne des Kunden
Trotz der komplexen Deckung wurden die Bedingungen kurz, klar und verständlich formuliert und kommen ohne marktübliche Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls aus. Zusätzlich gilt eine fünfjährige Nachmeldefrist und eine Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer im Versicherungsfall.
Bilder: (1) © Korobov / fotolia.com (2) © experten-netzwerk
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