Eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) behandelt die Frage, in welchem Umfang spezifische Lebensumstände bei der Ermittlung der Einkommensarmut berücksichtigt werden sollen.
Als armutsgefährdet gelten Personen, wenn sie weniger als 60 Prozent des Medians beim sogenannten Äquivalenzeinkommen beziehen. Berücksichtigt werden dabei die unterschiedlichen Haushaltsgrößen, für die in der Regel ein landesweiter Wert benutzt wird. Lägen für Ost- und Westdeutschland getrennt berechnete Schwellenwerte zugrunde, würde sich am deutschlandweiten Niveau der Armut beziehungsweise der Altersarmut kaum etwas ändern. Ostdeutsche wären dann allerdings weit seltener einem Armutsrisiko ausgesetzt als Westdeutsche. Dies gilt sowohl für alle Personen als auch für Senioren im Besonderen.
Mit einer einheitlichen Armutsschwelle wären 18,5 Prozent der 65-Jährigen und Älteren armutsgefährdet, bei getrennten Schwellenwerten 17,9 Prozent. Die Werte unterscheiden sich somit nicht maßgeblich. Beim Vergleich der Ost- mit den Westdeutschen zeigen sich hingegen deutliche Abweichungen. Bei einer spezifisch ostdeutschen Armutsschwelle fallen nur noch 12,7 Prozent der 65-Jährigen und Älteren aus den neuen Bundesländern in die Armutsgefährdung statt 24,0 Prozent bei einer einheitlichen Grenze.
In Westdeutschland ist die Auswirkung nicht so gravierend. Der Grund dafür: Die gesamt- und westdeutsche Armutsschwelle liegen dichter beieinander.
DIA-Sprecher Klaus Morgenstern erklärt:
„Es gibt kein richtig oder falsch für diesen Wert, aber man sollte sich immer der Auswirkungen der gewählten Grenze bewusst sein, damit die Ergebnisse richtig eingeordnet werden können.“
Die Studie weist daraufhin, dass die Europäische Union zur Berechnung nationaler Armutsquoten ebenfalls nationale Schwellen heranzieht. Studienautor Dr. Reiner Braun gibt zu denken:
„Würde man sich auf eine EU-weit einheitliche Schwelle stützen, läge die Quote in Osteuropa vermutlich weitaus höher und in Deutschland deutlich niedriger.“
Es stellt sich doch jeweils die Frage, welche Art von Ausgrenzung verglichen werden soll.
„Vergleicht ein Bulgare seine Lebenssituation eher mit denen der Deutschen oder der Sachse seine Situation mit dem Bayern.“
Daher sind Untersuchungen, die bei der Bestimmung von Armut auch die Lebensverhältnisse mit einbeziehen, aufschlussreich. Ohnehin gibt es regelmäßig Diskussionen darüber, ob auch bei der Festlegung der Grundsicherung und anderer Sozialleistungen die regional unterschiedlichen Preise von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt werden sollen. Bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft macht dies der Staat ja bereits, indem diese Kosten komplett übernommen werden.
Bilder: (1) © pressmaster / fotolia.com (2) © Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH
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