Pensionsberater Longial mit eigenem Pensionsplan
Die Longial hat einen eigenen Pensionsplan innerhalb eines Pensionsfonds entwickelt. Er übernimmt alle Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens: laufende Leistungen oder Anwartschaften, lebenslange Renten- oder einmalige Kapitalleistungen sowie Alters- oder vorzeitige Versorgungsleistungen.
Die Zinswende kommt. Erste Signale der EZB sind bereits zu vernehmen. Doch für Pensionsrückstellungen ist noch lange kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht. Für Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen gilt weiterhin: hohe Zuführungen zu den Rückstellungen und Belastungen der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung.
Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds auslagern
Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen beispielsweise auf einen Pensionsfonds stellt eine liquiditätsschonende Lösung dar.
Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, fasst die Herausforderungen zusammen:
„In Zeiten niedriger Zinsen stehen Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen vor besonderen bilanziellen Herausforderungen. Die Pensionsrückstellungen steigen unaufhörlich. Jahr für Jahr wird das Geschäftsergebnis über Gebühr durch den sinkenden Rechnungszins bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen belastet, ohne dass sich an der eigentlichen Versorgungszusage etwas ändert. Und die Mehrbelastungen können noch nicht mal steuerlich berücksichtigt werden.“
Selbst die Reform des § 253 im Handelsgesetzbuch (HGB) im März 2016, bei der das Verfahren zur Berechnung des Diskontierungssatzes von einem sieben- auf einen zehnjährigen Durchschnittszins umgestellt wurde, hat den Unternehmen nur eine kurze Zeit zum Luftholen verschafft.
Der neue zehnjährige Durchschnittszins fällt inzwischen ähnlich dramatisch wie der alte siebenjährige. Die Folge: Seit 2017 kehrt die Zinsschmelze mit aller Macht zurück. Für Unternehmen mit Pensionszusagen kann die Auslagerung der Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds einen liquiditätsschonenden Ausweg aus dem Teufelskreis bieten.
Der Ausweg aus der Zinsfalle
Entscheiden sich Unternehmen für einen Pensionsfonds, bedeutet das, dass für den dahin übertragenen Teil der Versorgungsverpflichtungen die nach HGB gebildeten Pensionsrückstellungen aufgelöst und in den Anhang zur Bilanz verschoben werden. Verändern sich zukünftig die Pensionsverpflichtungen aufgrund neuer Rechnungsgrundlagen – insbesondere im Rechnungszins – so ist dies nicht mehr erfolgswirksam. Das heißt: Sie stellen keinen Aufwand mehr dar, der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen werden muss.
Michael Hoppstädter erläutert:
„Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der ‚Immunisierung der GuV‘ vor künftigen Rechnungszinsreduzierungen.
In vielen Fällen ergeben sich mit der Auslagerung quasi nebenbei noch interessante steuerliche Effekte. So wirkt sich die Prämie am Pensionsfonds steuerlich anders aus als die Pensionsrückstellungen.“
Das Prinzip der „Kostensensibilität“
Der Longial Pensionsplan hat den Anspruch, sowohl bei der Ersteinrichtung als auch im weiteren Verlauf besonders kostengünstig zu sein. Auch Kosten werden transparent und nachvollziehbar aufgelistet.
Ebenso für die Steuerung der für die Auslagerung erforderlichen Liquidität hält der Longial Pensionsplan Lösungen bereit. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, die erforderliche Einmalprämie über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu strecken. Bereits bestehende Kapitalanlagen, wie Rückdeckungsversicherungen, können ebenfalls in den Pensionsfonds eingebracht werden und schonen so die Liquidität im Unternehmen.
Der Longial Pensionsplan: Ein operativer Partner
Die ERGO Pensionsfonds AG ist einer der ältesten Pensionsfonds am Markt. Die MEAG stellt vier Spezial- beziehungsweise institutionelle Fonds. Sie wurden speziell für die Kapitalanlage von Pensionsvermögen entwickelt. Die Longial übernimmt die konzeptionelle Beratung und begleitet die Unternehmen bei der Auslagerung.
Hoppstädter betont, dass aktive Versorgungsanwärter in der Regel weitere Versorgungsansprüche („Future Service“) aufbauen. Daher verwaltet die Longial nach der Auslagerung auch die weiteren Versorgungsverpflichtungen, das heißt sowohl die Anwartschaften als auch die Rentenzahlungen.
Bild: © Reddogs / fotolia.com
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