Rund 330 Prozent SCR-Eigenmittel über alle Sparten

Veröffentlichung: 13.06.2017, 05:06 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Das erste Geschäftsjahr nach Solvency II ist abgeschlossen und die unter Solvency II fallenden Versicherer sind erstmals ihrer jährlichen Berichtspflicht nachgekommen. Bis zum 22. Mai 2017 mussten die deutschen Unternehmen der BaFin neben den quantitativen Formularen den Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) und den regelmäßigen Aufsichtsbericht (Regular Supervisory Report – RSR) zu den Einzelunternehmen vorlegen.

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Der SFCR-Bericht musste zusätzlich auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht werden. Die Berichterstattung auf Gruppenebene erfolgt bis zum 03. Juli 2017.

Die erste Durchsicht der vorgelegten Berichte und Kennzahlen ergab, dass kein berichtspflichtiges Einzelunternehmen unterdeckt ist. Die Bedeckung der Solvenzkapital-Anforderung (Solvency Capital Requirement – SCR) mit Eigenmitteln beträgt im Durchschnitt über alle Sparten hinweg rund 330 Prozent. Erste Erkenntnisse und eine Auswertung wird die BaFin getrennt nach Sparten auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung stellen. Eine Veröffentlichung der weiteren Analyse soll Anfang Juni erfolgen.

SFCR-Berichte

Die SFCR-Berichte sollen einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz darstellen. Der Bericht der Gesellschaften enthält darin alle Aspekte, die für ihre Geschäftstätigkeit und Risikolage relevant sind: das versicherungstechnische Ergebnis und das Anlageergebnis, das Governance-System einschließlich des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems, das Risikoprofil des Unternehmens, die für Solvabilitätszwecke vorgenommene Bewertung und das Kapitalmanagement.

Die Berichterstattung zum Kapitalmanagement im SFCR enthält die Angabe der Bedeckungsquoten, also des Verhältnisses aus verfügbaren Eigenmitteln zu den aufsichtlichen Kapitalanforderungen. Um die aufsichtlichen Kapitalanforderungen zu erfüllen, muss das Unternehmen eine Bedeckungsquote von mindestens 100 Prozent aufweisen.

Marktwertbasierte Bewertung

Mit Solvency II wurde eine erhebliche Umstellung des Bewertungssystems durchgeführt, weg von einer buchwertbasierten und hinzu einer marktwertbasierten Bewertung.

Die Beurteilung des Unternehmens kann nicht nur an einer einzelnen Kennzahl festgemacht werden: Die Solidität eines Unternehmens ist nicht nur von seiner finanziellen Ausstattung, sondern auch von der Qualität seiner Geschäftsorganisation und seines internen Risikokontrollsystems abhängig.

Ferner führen, wie schon unter Solvency I, unterschiedliche Geschäftsmodelle zu unterschiedlichen Resultaten bei den Kennzahlen. Neben der Unternehmensgröße sind die Marktlage im dazugehörigen Segment und auch das individuelle Risikoprofil zu berücksichtigen.

Die Individualisierungsmöglichkeiten und auch die Nutzung unternehmensspezifischer Parameter oder interner Modelle beeinflussen die Höhe der Bedeckung ebenfalls. Das gleiche gilt für die Nutzung der Maßnahmen zur Behandlung langfristiger Garantien, die einen integralen Bestandteil des Solvency-II-Regelwerks darstellen. Auf dem deutschen Markt wird neben der Volatilitätsanpassung insbesondere die Übergangsmaßnahme zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen angewendet.

Der SFCR sorgt hier für mehr Transparenz, indem er die Unternehmen verpflichtet, die Wirkung der Maßnahmen auf die Finanzlage offenzulegen.

Bild: © peshkov / fotolia.com

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