Einkommensteuer liegt zwischen 0 und 19 Prozent
Der beginnende Bundestagswahlkampf thematisiert das Thema Steuerentlastungen der Bürger. Die Frage, wie diese Steuersenkungen, die von der bayerischen CSU auch als „größte Steuerentlastung in der Geschichte“ gefordert werden, wirklich aussehen könnten, ist noch offen. In jedem Fall wird die Diskussion geschürt. Die Hans-Böckler-Stiftung ging der Frage nach: Kommen Durchschnittsverdiener mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent in Berührung?
Schenkt man Medienberichten Glauben, liegt diese Vermutung sehr nahe. Tatsächlich bleiben Alleinstehende und erst recht Paare und Familien mit durchschnittlichem Einkommen stets deutlich darunter. Konkrete Berechnungen für unterschiedliche Steuerfälle des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung bestätigen dieses Ergebnis.
Die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von Durchschnittsverdienern liegt je nach Familienkonstellation zwischen 1,4 und maximal 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens — Solidaritätszuschlag inklusive. Bei der Betrachtung der Daten von Beschäftigten mit Medianeinkommen liegt die Belastung noch spürbar darunter.
Dr. Katja Rietzler, IMK-Expertin für Finanzpolitik, erklärt:
"Je alarmistischer Darstellungen daherkommen, desto wahrscheinlicher ist, dass wesentliche Größen nicht sauber voneinander abgegrenzt werden."
Dabei identifiziert die Forscherin drei Fehlerquellen:
- Es herrscht oft Unklarheit darüber, wie hoch durchschnittliche Einkommen in Deutschland sind — nicht selten werden sie überschätzt.
- Es wird nicht zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen unterschieden.
- Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz werden durchaus vermischt.
In ihrer aktuellen Steuerschätzung* durchleuchten Rietzler und ihre Forscherkollegen alle drei Faktoren Schritt für Schritt:
Das Durchschnittseinkommen
Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung weist für 2016 als durchschnittlichen Bruttolohn pro Arbeitnehmer 33.259 Euro aus. Zu berücksichtigen ist, dass dabei ohne Ansehen der Arbeitszeit alle Beschäftigungsverhältnisse vom Minijob bis zur Vollzeitbeschäftigung in einem Topf zu finden sind. Aussagekräftiger ist die Betrachtung von Vollzeitverdiensten.
Dafür ergeben sich auf Basis der fortgeschriebenen Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für 2017 zwei relevante Werte: 41.742 Euro beträgt das Medianeinkommen — also der Wert, der genau in der Mitte wäre, würden alle Einkommenszettel von Vollzeitbeschäftigten nebeneinander liegen. Der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) liegt bei 49.915 Euro.
Die Differenz entsteht dadurch, dass sehr hohe Einkommen, etwa von Managern, den Durchschnittswert nach oben verschieben, während der Median davon unbeeinflusst bleibt.
Wichtig zu wissen: Wer den Durchschnittswert verdient, liegt daher fast schon im oberen Drittel der Einkommensverteilung. Ca. 65 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten bekommen jedoch weniger.
Bruttoeinkommen versus zu versteuerndes Einkommen
Maßgeblich für die Berechnung der Einkommensteuer ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (ZVE), bei dem die steuerrechtlich relevanten Freibeträge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden.
Dazu zählen etwa der Arbeitnehmerfreibetrag oder die Vorsorgepauschale. Wie stark sich beide Größen voneinander unterscheiden, variiert individuell. Das ZVE liegt aber immer um mehrere tausend Euro unter dem Bruttoeinkommen.
Rietzler erläutert:
"Dieser Abstand ist im Laufe des letzten Jahrzehnts größer geworden, weil Steuerzahler mehr absetzen können, etwa ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch wurden die meisten entlastet. Steuerkritiker blenden das immer wieder aus."
Das IMK arbeitet für seine Beispielrechnungen mit Pauschbeträgen, die eher die untere Grenze dessen angeben, was vom Brutto abgerechnet werden kann. Das ZVE für einen Single mit Medianverdienst beträgt so etwas über 34.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdienst sind es knapp 41.000 Euro.
Durchschnittssteuersatz versus Grenzsteuersatz
Da der Einkommensteuertarif progressiv ansteigt, zahlt niemand auf sein gesamtes Einkommen den gleichen Steuersatz. Als Grenzsteuersatz wird der Anteil bezeichnet, der auf einen zusätzlich verdienten Euro beim ZVE anfällt.
Beispiel: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällt derzeit bei einem Single auf jeden Euro ZVE jenseits von 53.665 Euro an. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von knapp 64.000 Euro. Das Einkommen unterhalb dieser Marke wird niedriger versteuert. Wer wissen will, wie viel er im Mittel von seinem Gesamteinkommen abgeben muss, muss deshalb seine durchschnittliche Steuerbelastung betrachten.
Das Ergebnis lautet jedoch: Durchschnittsverdiener liegen deutlich unter dem Spitzensatz. In seinen Beispielrechnungen weist das IMK den durchschnittlichen und den Grenzsteuersatz für Durchschnittsverdiener aus. Dabei differenzieren die Forscher zwischen Median- und Durchschnittseinkommen sowie für Alleinstehende, Ehepaare ohne und Ehepaare mit Kindern. Es zeigt sich jeweils, dass Durchschnittsverdiener in keinem Fall in die Nähe des Spitzensatzes kommen.
Gemessen am Bruttoeinkommen zahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern und Medianverdienst unter Berücksichtigung des Kindergeldes gar keine Einkommensteuer. Beim Durchschnittsverdienst liegt die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung inklusive Solidaritätszuschlag bei 1,4 Prozent. Ein Paar ohne Kinder zahlt durchschnittlich 8,8 bzw. 11,1 Prozent. Bei einem Alleinstehenden sind es 17 bzw. 19,2 Prozent.
Bezieht man die Steuern auf das niedrigere ZVE, fallen die Anteile naturgemäß meist etwas höher aus, sie übersteigen aber nie 23,4 Prozent. Und auch die Grenzsteuersätze, die ja nur auf einen kleinen Teil des Einkommens anfallen, bleiben immer deutlich unter dem Spitzensatz. Das gilt insbesondere für Familien: Sie zahlen, gemessen am ZVE, ohne Solidaritätszuschlag im Falle des Durchschnittseinkommens einen Grenzsteuersatz von 15,6 Prozent. Bei Alleinstehenden mit Medianeinkommen erreicht der Grenzsteuersatz relativ zum ZVE 32,8 Prozent, bei Singles mit Durchschnittseinkommen 35,8 Prozent.
*Katja Rietzler, Birger Scholz, Dieter Teichmann, Achim Truger:
IMK-Steuerschätzung 2017-2021. Staatliche Handlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen. IMK Report Nr. 126, Mai 2017. Download
Bild: © Andrey Popov / fotolia.com
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