75 Prozent Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG

Veröffentlichung: 26.10.2016, 07:10 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Seit dem 01.08.2016 ist das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Auch Versicherungsvermittler können dadurch für ihre Fortbildungen, zum Beispiel zum Fachwirt für Finanzberatung IHK gestiegene Förderquoten beantragen.

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Aus dem „Meister-BAföG“ ist das „Aufstiegs-BAföG“ geworden und damit gehen deutliche Verbesserungen der Weiterbildungsförderung einher, dies gilt auch für den Vermittler. Neben zahlreichen Verbesserungen rund um die Anerkennung von Maßnahmen, stechen zwei Förderpunkte heraus:

  1. Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 40 Prozent
  2. Darlehenserlass bei Prüfungsbestehen: 40 Prozent

Ronald Perschke, Vorstand von GOING PUBLIC! fasst die Veränderungen zusammen:

„Bei unserem Dauerbrenner Fachwirt für Finanzberatung (IHK) sieht das so aus: alle Bestandteile addieren sich zu einer Förderquote von insgesamt 75 Prozent. Ganz legal. 64 Prozent sind echter Zuschuss, der Rest Steuervorteile durch die Absetzbarkeit des Eigenanteils."

Neu ist auch, dass ab sofort auch Studienabbrecher, Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss oder Bachelor-Absolventen förderfähig sind.

Perschke weiter:

„Wir haben bereits über 5.000 Teilnehmer/-innen rund um die Förderung AFBG beraten und können Vermittler somit mit einer extrem großen Erfahrung bei Ihrem Förderantrag unterstützen."

Bild: © peshkov / fotolia.com

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