Neue Konzernstruktur bei INTER

Veröffentlichung: 10.10.2016, 07:10 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die INTER Versicherungsgruppe gibt sich eine neue Konzernstruktur und betreibt das Krankenversicherungsgeschäft in einer weiteren Tochtergesellschaft, der INTER Krankenversicherung AG. Der an der Konzernspitze stehende Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit besteht unter dem neuen Namen „INTER Versicherungsverein aG“ unverändert fort und wird im Wesentlichen eine Holdingfunktion wahrnehmen.

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Die Veränderungen werden sich nicht auf die rund 1.000 Arbeitsplätze auswirken. Nach Angaben des Konzerns werden alle Arbeitsverhältnisse zu unveränderten Bedingungen durch die INTER Krankenversicherung AG fortgesetzt. Mittlerweile wurde auch der gesamte Krankenversicherungsbestand nach Prüfung und Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf die INTER Krankenversicherung AG übertragen.

INTER-Vorstandssprecher Matthias Kreibich begründet die Optimierung:

„Die Neuordnung der Gruppe ermöglicht es, schneller und flexibler auf künftige gesetzliche Anforderungen an die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen zu reagieren.“

Die INTER Krankenversicherung aG hatte das Krankenversicherungsgeschäft bisher betrieben und war zugleich die Konzernspitze der INTER Versicherungsgruppe, zu der die INTER Lebensversicherung AG, die INTER Allgemeine Versicherung AG sowie weitere Beteiligungen gehören.

Trennung der Sparten

In der neuen Konzernstruktur wird das operative Krankenversicherungsgeschäft von den Aufgaben der Konzernobergesellschaft getrennt. Dieses Vorgehen verstärkt das aufsichtsrechtliche Prinzip der Spartentrennung. Die versicherungstechnischen Risiken können nun in jeder Sparte ausschließlich von der jeweiligen Gesellschaft gesteuert werden.

Über die Holdingrolle des INTER Versicherungsverein aG erfolgt unter anderem das Beteiligungsmanagement ohne unmittelbare Auswirkungen für die Versicherungsnehmer der verschiedenen Spartengesellschaften. Die Rechte der Versicherten sowie der Mitgliedschaften im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die satzungsgemäß auch nach der Änderung der Gruppenstruktur fortbestehen, bleiben von der Veränderung der Konzernstruktur unberührt.

Bild: © adam121 / fotolia.com

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