Musterverträge exklusiv für VDH-Partner

Veröffentlichung: 01.09.2016, 07:09 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Für Honorarberater entscheidet auch die Rechtssicherheit vertraglicher Vereinbarungen über Erfolg oder Misserfolg des eigenen Geschäftsmodells. Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) stellt seinen Partnern nun Musterverträge für die Beratung und Betreuung von Mandanten zur Verfügung.

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Für jeden Honorarberater sind, sofern er auf ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell setzt, stichfeste sowie klar definierte und deshalb rechtlich einwandfreie Verträge zwingend nötig. Hier geht es etwa neben der Vergütung per Honorar auch um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Einer der Punkte ist u.a. auch die Einhaltung des Datenschutzes, die eindeutig und transparent geklärt sein muss. Es ist existenziell, dass solche Musterverträge von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht zumindest geprüft und gebilligt, besser noch von A bis Z selbst verfasst würden.

Der VDH hat mit der Münchner Anwaltskanzlei Dr. Christian Waigel eine der bekanntesten und renommiertesten Adressen beauftragt, sämtliche Musterverträge zu prüfen und den neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Dr. Christian Waigel ist in der Finanzbranche seit Jahren eine feste Größe, da er unter anderem viele Institute bei der Einführung der MiFID II berät.

Dr. Christian Waigel über seine Arbeit für den VDH:

„Der Verbund Deutscher Honorarberater stellte seinen Partnern Vertragsmuster für die Kundenbeziehung zur Verfügung. Diese Verträge haben wir einer Revision unterzogen und teilweise ergänzt sowie an neue gesetzliche Gegebenheiten angepasst. Sie entsprechen nun dem aktuellen Gesetzesstand.“

Ab sofort stehen Musterverträge für sämtliche Arbeits- und Geschäftsbereiche der Honorarberatung zur Verfügung. Von der Investment- über die Versicherungsberatung bis zur Darlehensvermittlung. Berücksichtigt wird selbstverständlich, ob der Mandant Verbraucher oder Unternehmer ist, weil sich die jeweilige Vertragsgestaltung durchaus deutlich voneinander unterscheidet.

Wieder neu im VDH-Angebot ist der, in rechtlicher Hinsicht ebenfalls top-aktuelle „Vertrag zur Erstellung eines Finanzgutachtens“. Die Erstellung eines Finanzgutachtens ist für praktisch jeden Honorarberater das A und O seiner Tätigkeit.

Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com

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