Voller Leistungsbetrag auch bei niedrigen Pflegesätzen?

Veröffentlichung: 24.08.2016, 05:08 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Das zweite Pflegestärkungsgesetz wird zum 01. Januar 2017 in Kraft treten und wirft erwartungsgemäß erste Fragen auf. Aktuell bezieht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Stellung zum Thema Leistungskürzungen für Heimbewohner bei sogenannten "negativen Eigenanteilen".

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Diese seien nach Ansicht des Verbandes nicht zu erwarten. Eine Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums zu Umsetzungsfragen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) sähen das in dieser Form vor. Der Geschäftsführer Herbert Mauel äußert sich dazu wie folgt:

"Der bpa hat schon im letzten Jahr gefordert, dass es nicht zu Leistungskürzungen bei den Heimbewohnern kommen darf, wenn der Pflegesatz niedriger ist als die Pflegesachleistung.“

Für ihn und den Verband ist es eine gute Nachricht, wenn auch künftig Bewohner in Pflegeheimen mit eher niedrigen Pflegesätzen den vollen Leistungsbetrag aus der Pflegeversicherung erhalten werden. „Ein Heimplatz wird dadurch insbesondere für viele Bewohner in den neuen Bundesländern deutlich preiswerter“ führt er ergänzend aus.

Offene Fragen sind allerdings noch unbeantwortet, geht es um die Empfehlungen an die Pflegeheime, wie die Information an die Versicherten über ihren künftigen Pflegegrad aussieht. Hier bestehe die Gefahr, dass Heimverträge auf vermeidbar unsicherer Grundlage vereinbart werden müssen, da viele Pflegekassen die Bescheide zu den neuen Pflegegraden erst kurz vor Jahresende verschicken wollen.

Mauel erläutert abschließend:

"Die Fristen sind allen Beteiligten seit über einem Jahr bekannt. Die Pflegeheime müssen und werden alle Heimbewohner im November zu den Änderungen in der Pflegeversicherung und zu finanziellen Auswirkungen informieren. Umso unverständlicher ist es, wenn vielen Bewohnern zu diesem Zeitpunkt keine verlässliche Aussage ihrer Pflegekasse vorliegt."

Es ist zu erwarten, dass Versicherungsvermittler von ihren Kunden zu Details des zweiten Pflegestärkungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die persönliche private Pflegeergänzungsversicherung oder die eines pflegebedürftigen Angehörigen befragt werden.

Aufschlussreiche Informationen dazu gibt die neue Fachbroschüre des Autors Alexander Schrehardt „PSG II – Handlungsbedarf bei der privaten Vorsorge“, die ab Mitte September zur Verfügung stehen wird.

Bild: © andrea lehmkuhl / fotolia.com

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