Advigon: zuverlässiger BU-Schutz
Mit dem Advigon.BU-Schutz will die Advigon Versicherung AG Kunden für die private Absicherung gewinnen. Denn wer bei Erwerbsunfähigkeit auf die gesetzliche Rentenversicherung baut, wird enttäuscht: Den nach 1960 Geborenen stehen daraus fast keine Leistungen mehr zu.
Das Unternehmen hat sich Fairness und Klarheit in den Versicherungsbedingungen sowie einen zuverlässigen Versicherungsschutz für seine Kunden auf die Fahnen geschrieben. Es verzichtet auf die „abstrakte Verweisung“ und leistet bei einem klar definierten Prognosezeitraum von „voraussichtlich sechs Monaten“ bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit zu 100 Prozent.
Der Advigon.BU-Schutz ist flexibel. Bei Bedarf lässt er sich neuen Lebensumständen ohne großen Aufwand anpassen. Jungen Leuten kommt Advigon entgegen.
Advigon Geschäftsführer Godehard Laufköter
„Sie haben die Möglichkeit, sich über die Einsteigeroption frühzeitig zu besonders günstigen Konditionen abzusichern. Niemand sollte gezwungen sein, mit der eigenen Existenz Vabanque zu spielen“, erläutert Godehard Laufköter, Geschäftsführer von Advigon.
Verbraucherfreundlich ist auch der Verzicht auf die „Arztanordnungsklausel“, die Berufsunfähigen bestimmte „zumutbare“ Therapien vorschreiben kann. Ein weiteres Leistungsmerkmal ist die Infektionsklausel im Advigon.BU-Schutz: Untersagen Behörden wegen einer Ansteckungsgefahr Ärzten oder Studenten der Human-, Zahn- oder Tiermedizin ihre Berufstätigkeit für wenigstens sechs Monate, schützt sie die Infektionsklausel vor Einkommensverlusten.
BU-Leistungen deutscher Versicherer liegen bei 3,5 Mrd. Euro
Viele Verbraucher haben die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkannt. Die Anzahl der Verträge liegt bundesweit bei 15,3 Millionen. Auch die Leistungen sind beachtlich: Im vergangenen Jahr zahlten die Versicherer in Deutschland rund 3,44 Milliarden Euro an berufsunfähige Kunden aus. Das waren sowohl einmalige Kapitalleistungen als auch Rentenzahlungen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – beruhigende Nachrichten für den an Multipler Sklerose erkrankten kaufmännischen Leiter, den angestellten Bäcker, der unter Asthma leidet, die Rechtsanwältin mit Angst- und Schmerzstörung sowie viele andere, denen das Leben noch übel mitspielen wird.
Bild: (1) © Photographee.eu / fotolia.com (2) © Advigon
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