BaFin warnt vor Auswirkungen des Niedrigzinses

Veröffentlichung: 10.05.2016, 14:05 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Die BaFin warnte auf ihrer Jahrespressekonferenz, dass das niedrige Zinsniveau nicht mehr nur den klassischen Betroffenen wie den Lebensversicherern und Bausparkassen Probleme bereite, sondern auch der gesamten Bankenbranche. Lebensversicherer und vor allem die Pensionskassen seien ebenfalls belastet bis gefährdet.

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Felix Hufeld wies darauf hin, dass Institute, deren Geschäftsmodell vor allem auf Zinserträgen und Fristentransformation basiere, sich immer schwerer damit täten, auf lange Sicht auskömmliche Erträge zu erwirtschaften. Man müsse sich möglicherweise irgendwann die Frage stellen:

„Wie muss ein Geschäftsmodell beschaffen sein in einer Welt, in der der klassische Zinsertrag vielleicht nur noch eine untergeordnete Rolle spielt?“

Raimund Röseler, Exekutivdirektor der Bankenaufsicht, führte aus, dass gerade Institute mit breiter Kundschaft im Einlagen- und Kreditgeschäft vom Niedrigzinsniveau betroffen seien „Mittlerweile weisen deutlich mehr als 50 Prozent aller Kreditinstitute erhöhte Zinsänderungsrisiken auf, Tendenz steigend.“, erläuterte Röseler. Noch in diesem Jahr werde man beginnen, im Rahmen des SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) für alle rund 1.600 Institute, die die BaFin direkt beaufsichtigt, einen Kapitalaufschlag festzusetzen, um die Zinsänderungsrisiken zu unterfüttern.

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht, bekräftigte, dass das Niedrigzinsniveau die Lebensversicherer belaste. Dass sie sich verstärkt auf riskante Vermögenswerte stürzten, um ihre Garantiezusagen erfüllen zu können, könne die BaFin derzeit aber nicht bestätigen – auch nicht, was die kleineren Unternehmen angehe. Noch mehr als die Lebensversicherer litten allerdings die Pensionskassen unter dem niedrigen Zinsniveau. Einzelne könnten bald möglicherweise nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen. „Mit ihnen besprechen wir aktuell, wie es weitergehen kann“, sagte Grund. Die Pensionsberechtigten stünden aber nicht ohne Schutzmechanismen da. Diese würden aber möglicherweise bald einem Praxistest unterzogen.

„Wir wollen ein angemessenes Schutzniveau für alle Verbraucher – egal, in welchem Finanzsektor sie unterwegs sind.“

Mit diesen Worten erläutert die Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht/Asset-Management, Elisabeth Roegele, das Ziel des kollektiven Verbraucherschutzes als neue Aufgabe der BaFin. Die BaFin trete dazu unter anderem mit gezielten Umfragen an die Anbieter heran – etwa zu Bonitätsanleihen. In einer weiteren Umfrage wolle die BaFin herausfinden, ob Banken und Sparkassen systematisch Kunden benachteiligten, indem sie bei Verbraucherkrediten Zinsänderungen mit ungerechtfertigter Verzögerung an die Kunden weitergeben.

Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht, ging auf die Rolle von Sanktionen im Rahmen der aufsichtlichen Tätigkeit ein. Oftmals würde der BaFin auf diesem Gebiet große Milde bescheinigt - meist mit dem Hinweis, Aufseher anderer Länder führten weit schwerere Geschütze auf und das auch viel häufiger. Solche Vergleiche hinkten ein wenig, führte Freiwald aus, und zwar aus zwei Gründen:

„Im Aufsichtsrecht anderer Länder hat der Begriff ‚Sanktion‘ nicht unbedingt die gleiche Bedeutung wie in unserem, und auch die Voraussetzungen für die Verhängung von Sanktionen sind oft andere.“

Echten Veränderungsdruck für die Finanzbranche sieht der BaFin-Präsident auch im Zuge der Digitalisierung. FinTechs machten derzeit vor allem den Banken Konkurrenz. Wer welche Marktanteile habe, entscheide aber weder die Politik noch die Aufsicht. Über Erfolg oder Misserfolg eines Geschäftsmodells entscheide der Markt. Dieser Markt sei allerdings aus guten Gründen ein regulierter. „An der Stelle kommen wir ins Spiel“, sagte Hufeld, und dann könne nur gelten: „gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regel“. Was man von der BaFin erwarten könne, sei eine angemessene Kommunikation. Angemessen heiße: verständlich, schnell und – soweit es geht – elektronisch.

Hufeld plädierte dafür, die Ursachen für die Verschärfung der Regulierung nur acht Jahre nach der Finanzkrise nicht zu vergessen. Denn sonst drohe ein weiterer regulatorischer Schweinezyklus aus Krise – Regulierung – Deregulierung – erneute Krise, der in niemandes Interesse sein könne. Worauf es jetzt und in den kommenden Jahren ankomme, sei unter anderem Proportionalität und die Bewertung von Neben- und Wechselwirkungen.

Hufeld zufolge kristallisiert sich in der öffentlichen Debatte zunehmend ein Thema heraus, das die Grenzen der klassischen Finanzaufsicht auslote. Es gehe um Verhaltensweisen, bei denen sich nicht nur die Frage der Legalität stelle, sondern auch die der Legitimität. Fest stehe, dass es nicht Aufgabe einer staatlichen Aufsichtsbehörde sein könne, offene Rechtsfragen im Vorgriff auf den Gesetzgeber oder eine höchst- oder zumindest obergerichtliche Rechtsprechung im Wege des Verwaltungshandelns zu klären. Hufeld:

„Eine Behörde setzt kein Recht, sie wendet geltendes Recht an.“

Bild: © WoGi / fotolia.com

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