Versicherer unterschätzen Kostenfaktor bei IDD-Umsetzung

Veröffentlichung: 26.04.2016, 10:04 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Am 20. Januar 2016 unterzeichneten das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive). Für die Versicherer wird es nun also ernst mit der IDD-Umsetzung und es warten mächtige Herausforderungen. Doch wie die aktuelle Entscheider-Studie "IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen" der Unternehmensberatung PPI AG zeigt, drohen viele Assekuranzen, die mit der IDD verbundenen Umsetzungskosten zu unterschätzen. So kalkuliert die Mehrheit der Verantwortlichen mit Umsetzungskosten von weniger als einer Million Euro. 44 Prozent der Unternehmen wollen sogar mit höchstens 500.000 Euro auskommen.

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Dabei geht die deutsche Versicherungswirtschaft sogar selbst von teils umfangreichen Änderungen in der IT-Infrastruktur aus, um die EU-Vermittlerrichtlinie umzusetzen. Schließlich greift der Gesetzgeber umfassend in die Produkt- und Vertriebsstrukturen der Unternehmen ein und macht so komplexe Anpassungen bei Prozessen und IT-Unterstützung nötig. Zudem bringt die Richtlinie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter mit sich und führt zu Umstellungen von Beratungsstandards im Vermittlungsprozess.

Das bedeutet, es ist ein Großteil der versicherungstechnischen Systeme betroffen – von der Beratung über die Angebotserstellung bis hin zur Dokumentation. Gleiches gilt auch für Vertriebspartner, die IDD-konforme Prozesse implementieren müssen. Insgesamt ist der zu erwartende Aufwand für die IDD vergleichbar mit der Umsetzung der MiFID II auf der Bankenseite.

"Unsere Studienreihe zu MiFID II zeigt, dass auch auf der Bankenseite die organisatorische wie auch die technische Komplexität der aktuellen Regulierungsvorhaben unterschätzt wurde, insbesondere die Einschätzung über Folgekosten ist im Verlauf der Studienreihe spürbar gestiegen."

sagt Sascha Däsler, Experte für Versicherungsvertrieb bei PPI. Vor allem Ausnahmen vom Regelprozess treiben den Anpassungsbedarf an. Beispiel Provisionen: Nur 41 Prozent der Versicherungen rechnen mit höheren Kosten durch die künftig verpflichtende Offenlegung von sämtlichen Vergütungsarten für den Vermittler. Dabei bietet gerade das Thema Geld großes Potenzial für Überraschungen. Neben der endgültigen Höhe von Provisionen, die vor dem Vertragsabschluss ausgewiesen werden müssen, nennt Däsler auch häufig manuell gebuchte Sonderzahlungen. Solche Vorfälle müssen künftig von der IT abgedeckt sein, um die gesetzlichen Auflagen zur Kundeninformation zu erfüllen.

"Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in Vorstudien Handlungsfelder zu ermitteln und bereits jetzt mit der Projektplanung zu beginnen"

so Däsler. Die IDD wirkt sich sogar auf Geschäftsbereiche aus, die auf den ersten Blick gar nichts mit vertrieblichen Maßnahmen zu tun haben. Doch auch Innendienstmitarbeiter, die vertriebliche Aufgaben wahrnehmen, fallen unter die neue Regelung. Ein Kunde etwa, der seinen Umzug bekannt gibt, löst einen künftig von der IDD erfassten Prozess aus.

"Versicherungstechnisch stellt der Umzug eine Vertragsänderung mit Neugeschäftscharakter dar mit einer an die neue Wohnsituation angepassten Police. Ein Sachbearbeiter, der diese Änderung entgegennimmt und umsetzt, muss die mit der IDD verbundenen Auflagen ebenfalls erfüllen. Dazu gehören beispielsweise auch regelmäßige Schulungen."

führt Däsler weiter aus. Der Versicherungsexperte rechnet vor diesem Hintergrund damit, dass die Versicherungen ihre Aufwandsschätzungen noch nach oben korrigieren müssen. Dazu passt, dass jedes vierte Unternehmen noch keine Angaben zu voraussichtlichen Kosten macht.

Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com

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