Reform der bAV durch 5 Maßnahmen möglich

Veröffentlichung: 22.04.2016, 06:04 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Für die dringend notwendige bAV Reform muss der Staat zwar anfangs investieren, langfristig finanziert sich die Reform für den Fiskus aber selbst - im Ergebnis eine „schwarze Null“. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung von Prof. Thomas Dommermuth im Auftrag von Fidelity International.

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zahl-5-aus-stein-21154358-FO-jro-grafikzahl-5-aus-stein-21154358-FO-jro-grafikBild: © jro-grafik / fotolia.com

Die Studie liefert konkrete Reformvorschläge für die Gestaltung einer starken und attraktiven bAV in Deutschland. Die fünf zentralen Reformvorschläge sind:

  1. Einführung eines Opt-Outs in der Entgeltumwandlung (ergänzt durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse)
  2. Weiterentwicklung der bAV als Beitragszusage
  3. Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung beseitigen
  4. Belastung der bAV durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren
  5. Abzinsungssatz in der Steuerbilanz anpassen

Voraussetzung: Opt-Out stellt flächendeckende Teilnahme sicher

Gemäß Prof. Dommermuth bildet ein gesetzliches Opt-Out in der Entgeltumwandlung den Rahmen für eine Reform, der eine höhere Beteiligung sicherstellt. Das zeigt das Beispiel Großbritannien. Seitdem die britische Regierung im Oktober 2012 ein Opt-Out eingeführt hat, stieg die Durchdringungsquote der bAV von rund 50 Prozent auf mehr als 90 Prozent bei Neuabschlüssen an. Laut Studie könnte auch in Deutschland eine gesteigerte Teilnahmequote sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer von 80 bis 90 Prozent innerhalb von zwei Jahren nach Einführung eines Opt-Outs erreicht werden.

Arbeitgeber: Befreiung von Risiken

Für Unternehmen kann sich die bAV nach derzeitiger Gesetzeslage zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln – vor allem im Falle klassischer Leistungszusagen bei einer ungünstigen Entwicklung der Zinssätze. Eine Beitragszusage, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen vereinbaren, macht die bAV für Arbeitgeber kalkulierbarer und mindert die Risiken. Der Grund: Der Arbeitgeber garantiert für den Erhalt des eingezahlten Kapitals zum Auszahlungszeitpunkt, macht aber keine darüber hinausgehenden Zusagen. Auch eine Anpassung des Abzinsungssatzes in der Steuerbilanz an den der Handelsbilanz würde die Bereitschaft der Unternehmen zur Neugestaltung der bAV positiv beeinflussen.

Arbeitnehmer: Höhere Leistungen aus der bAV nötig

Für Arbeitnehmer muss sich Sparen für das Alter lohnen. In der Ansparphase muss die bAV dafür mehr Rendite erzielen. Die Gestaltung der bAV als Beitragszusage ermöglicht einen höheren Aktienanteil in der Anlage und damit die Teilhabe am weltweiten Wirtschaftswachstum. Dies eröffnet deutlich höhere Renditechancen als festverzinsliche Wertpapiere. In der Auszahlungsphase sind zwei Punkte essenziell, damit aus der bAV mehr Netto übrigbleibt: die Beseitigung der Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung sowie die Reduktion der Belastung von bAV-Leistungen durch die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung.

Fiskus: Nicht zum Nulltarif, aber mit schwarzer Null

Natürlich muss der Staat für eine umfassende Reform der bAV zunächst investieren, aber diese Investition zahlt sich aus. Langfristig würde eine höhere Beteiligung an der bAV zu zusätzlichen Einnahmen führen. Diese unterteilen sich in unmittelbare Einnahmen aus nachgelagerten Steuern, Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Minderbelastung durch gesetzliche Rentenzahlungen und in mittelbare Einnahmen aus Umsatz-, sonstigen Verbrauchs- und Unternehmenssteuern.

Die Kosten-Nutzen-Berechnung der Untersuchung von Prof. Dommermuth erfolgt dabei in drei Schritten:

Im ersten Schritt wird die Einzahlungsphase bis zum Jahr 2050 betrachtet. Aufgrund von Mindereinnahmen, bestehend aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, belaufen sich die Investitionen in diesem Betrachtungszeitraum auf rund 9,2 Milliarden Euro jährlich.

Im zweiten Schritt wird ein erweiterter Zeitraum bis 2080 betrachtet. Dies erlaubt die Berücksichtigung der unmittelbaren Einnahmen, die in der Auszahlungsphase aufgrund der höheren Rentenleistungen zum Tragen kommen. In diesem Betrachtungszeitraum reduzieren sich die Mindereinnahmen des Staates auf rund 1,9 Milliarden Euro jährlich.

Im dritten Schritt berücksichtigt Prof. Dommermuth auch die reformbedingten mittelbaren Mehreinnahmen des Staates über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg. Diese werden sich voraussichtlich aus dem zu erwartenden Mehrkonsum in Form höherer Umsatz-, Verbrauchs- und Unternehmenssteuern ergeben. Sie betragen insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro pro Jahr. Ein Großteil dieser mittelbaren Einnahmen ergibt sich erst ab 2050 aus dem zu erwartenden höheren Konsum.1 Die relevanten Nettoinvestitionen und Einnahmen des Staates werden nach finanzmathematischen Grundsätzen in einen konstanten jährlichen Betrag ab 2016 umgerechnet.

In der Saldierung von Mindereinnahmen der Sozialversicherungen und Mehreinnahmen durch Steuern ist im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2080 ein durchschnittliches jährliches Plus von 50 Millionen Euro, also quasi eine „schwarze Null“, zu erwarten. Eine umfassende Reform der bAV würde langfristig also keine zusätzlichen Kosten für den Staat verursachen, sondern sich selbst finanzieren.

„Umsonst ist diese Reform nicht zu haben. Dazu braucht es die Entschlossenheit, zu gestalten, und den Mut, die Reform konsequent anzupacken. Nur eines braucht die Reform auf lange Sicht nicht: zusätzliches Geld”, so Dr. Klaus Mössle, Senior Advisor bei Fidelity International. Im Gegenteil: „Eine deutlich reformierte bAV zahlt sich nicht nur für den einzelnen Arbeitnehmer aus, sondern auch für den Staat, die Gesellschaft und die Wirtschaft.“

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