2,15 Billionen – so hoch ist der Staat verschuldet
Die Billion steht im deutschen Sprachgebrauch für die Zahl 1000 Milliarden oder 1.000.000.000.000 = 1012, im Dezimalsystem also für eine Eins mit 12 Nullen. 2,15 Billionen schwer ist die Staatsverschuldung Deutschlands. Immerhin wurde der Billionenberg um 24 Milliarden gesenkt und die Schuldenquote war leicht rückläufig. Das Finanzministerium freut sich sicherlich – der Umgang mit den vielen Nullen ist Gewöhnungssache und im europäischen Vergleich ist man Vorzeigeland…
Die Schuldenquote, das heißt der Schuldenstand in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP), ging um 3,5 Prozentpunkte auf 71,2 Prozent zurück. Zu diesem Rückgang trug das nominale BIP-Wachstum mit 2,7 Prozentpunkten bei. Die Bundesbank meldet, dass der Schuldenabbau besonders auf die staatlichen "Bad Banks" zurückzuführen sei, da weiterhin Vermögensbestände verwertet und Schulden zurückgeführt würden. Die "Bad Banks" wurden während der Finanzmarktkrise eingerichtet um inländische Kreditinstitute zu stützen. Diese Stützungsmaßnahmen schlugen sich auch Ende 2015 noch mit 225 Mrd Euro im Schuldenstand nieder, beziehungsweise in Höhe von 7,4 Prozent des aktuellen BIP.
Keine Erwähnung finden allerdings der Schuldenaufbau in den Jahren zwischen 2009 und 2015 und das dauerhaft niedrige Zinsniveau, das durchaus auch seinen Beitrag zur Entschuldung leistet. Wo stünde der Wert, wenn dem nicht so wäre. Die leicht gesunkenen Hilfsmaßnahmen für EWU-Staaten machten noch 88 Mrd Euro aus, beziehungsweise 2,9 Prozent des aktuellen BIP. Der Bund erwirtschaftete in seinem Kernhaushalt (einschließlich seiner Sondervermögen) einen spürbaren Überschuss, der die Verschuldung weiter verringerte. Auch die Kernhaushalte der Länder sowie die Gemeinden und Sozialversicherungen wiesen Überschüsse aus.
Hiermit wurde allerdings per saldo kein Schuldenabbau finanziert, sondern ein Anstieg des staatlichen Finanzvermögens. Insgesamt ergab sich bei den Ländern ein leichter Anstieg, bei den Gemeinden und Sozialversicherungen eine Stabilisierung des Schuldenstands. Im Rahmen des europäischen Haushaltsüberwachungsverfahrens sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweimal im Jahr (Ende März und Ende September) verpflichtet, Daten zum Defizit und zur Verschuldung des Staates an die Europäische Kommission zu übermitteln. Hierzu berechnet das Statistische Bundesamt das Defizit in Maastricht-Abgrenzung und die Bundesbank den Maastricht-Schuldenstand.
Bild: © Elena / fotolia.com
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