Begleitetes Fahren beitragsfrei versichert

Veröffentlichung: 23.03.2016, 07:03 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Die uniVersa Versicherungen bringen zum 1. April einen neuen Kfz-Tarif auf den Markt, der für Familien einige Extras enthält. Das Begleitete Fahren mit 17 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird hier beitragsfrei mitversichert sein. Im Anschluss wird ein Beitragsvorteil gewährt, wenn die Teilnahme am Begleiteten Fahren mindestens sechs Monate betragen hat. Für volljährige Kinder wird zudem für das erste eigene Fahrzeugs, das auf sie selbst zugelassen wird, eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse (SF) angeboten.

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Einzige und wichtige Voraussetzung ist, dass für ein Fahrzeug der Eltern bei der uniVersa bereits ein Versicherungsschutz besteht. Ist dies der Fall, können Kinder direkt mit SF 1/2, was in der Haftpflichtversicherung 75 Prozent entspricht, starten. Zusätzlich werden in dem neuen Kfz-Tarif einige Extras geboten bzw. mitversichert. Diese sind zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit, Neupreisentschädigung bis zu 18 Monate oder ein kostenloser Rabattretter im Schadensfall.

Für Leasingfahrzeuge wird ein verbesserter Vollkaskoschutz (GAP-Deckung) geboten, der bei einem Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen Leasingrestbetrag und Wiederbeschaffungswert ausgleicht. Über ein 14-stufiges Selbstbeteiligungssystem in der Kaskoversicherung kann das Preis-Leistungs-Verhältnis individuell festgelegt werden. Auch Wenigfahrer profitieren von Prämienvorteilen. Hier bietet die uniVersa Vorteile für neuwertige Fahrzeuge, bei selbstgenutztem Wohneigentum oder wenn das Fahrzeug nachts in einer Garage oder einem Carport abgestellt wird.

Bild: © lassedesignen / fotolia.com

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