Versicherung von Drohnen: Gothaer hebt mit Delvag ab
Unbekannte Flugobjekte der ganz anderen Art schwirren seit einiger Zeit auch in Deutschland durch die Lüfte: Drohnen sind nicht nur bei Hobby-Piloten beliebt, sondern finden inzwischen auch oft im gewerblichen Bereich Anwendung. Zusammen mit der Delvag Luftfahrtversicherungs-AG (Delvag) bietet die Gothaer für Unternehmerkunden nun eine Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge wie Drohnen, Quadrocopter oder ähnliche Luftfahrzeuge an.
Seit 2005 wird für alle Luftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung benötigt, also auch für Drohnen beziehungsweise Quadrocopter und ähnliche Geräte. Nur mit dieser bekommt man die Aufstiegsgenehmigung, ohne die im gewerblichen Bereich niemand die Geräte einsetzen darf. „Die Nutzung solcher Fluggeräte wird in nächster Zeit stark zunehmen. Um unseren Kunden risikogerechte Lösungen zu bieten, haben wir uns entschlossen, Luftfahrt-Spezialisten dazuzuholen und freuen uns, dass wir ein solches Modell exklusiv mit der Delvag anbieten können“, erklärt Helmut Hecker, Leiter des Haftpflicht-Bereichs Unternehmerkunden bei der Gothaer. Mit der Lösung sollen vor allem Kunden angesprochen werden, die Drohnen für gewerbliche Film- oder Fotoflüge nutzen, zum Beispiel in der Medienbranche, im landwirtschaftlichen Bereich sowie für Vermessungs- oder Gutachterflüge.
„Wir bieten seit Ende 2015 individuelle Versicherungslösungen für Drohnen bzw. Quadrocopter an. Für die Vermittler oder Makler bieten diese schlanken Lösungen die Vorteile einer kurzen Risikoerfassung sowie einer knappen Dokumentation. Der Kunde kann sich über einen niedrigen Beitrag freuen“, so Guido Lenssen, Leiter Underwriting Luftfahrtversicherung bei Delvag. Der Antragsprozess ist hierbei bewusst kurz gehalten: Bei einer Anfrage erhält der Makler oder Vermittler per E-Mail Informationen zum weiteren Vorgehen sowie einen übersichtlichen Antrag. Dieser wird ausgefüllt ebenfalls per E-Mail an die Delvag übermittelt. Innerhalb eines Arbeitstages erhält der Interessent eine Rückmeldung, meist auch schon mit einer Versicherungsbestätigung in Form einer Police.
Die Höhe des Beitrages setzt sich dann aus der Art des Drohnenmodells beziehungsweise Quadrocopters, dem Verwendungszweck sowie der Versicherungssumme zusammen. Hier wird in der Regel die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme von 1 Mio. veranschlagt, 1,5 Mio. sind ebenfalls möglich. Alternativ können höhere Versicherungssummen in Einzelfällen realisiert werden.
Bild: © seregalsv / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Gothaer bietet digitale Sprechstunde per TeleClinic
Gothaer bietet neues Konzept zur Arbeitskraftabsicherung
degenia bietet Lösung für private Drohnen-Piloten
Besser sie heben sicher ab
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Persönliche Managerhaftpflicht: Hiscox relauncht D&O für Entscheider
Cyberrisiken im Großkundensegment: Beazley startet 100-Millionen-Deckung
Uelzener strukturiert Hundeversicherungen neu
Hausratversicherung: VHV startet neue Tarifgeneration
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














