Drohnen werden immer beliebter. Etwa 400.000 Drohnen soll es in deutschen Haushalten geben. Mit den steigenden Verkaufszahlen in Deutschland nehmen auch die Meldungen über spektakuläre Abstürze und Unfälle zu. Mancher mag sich noch daran erinnern, dass eine Kamera-Drohne den Österreicher Marcel Hirscher bei einem Weltcup-Rennen knapp verfehlte. Ob Panoramaschwenk zuhause oder im Urlaub, immer mehr Menschen greifen auf Bilder und Videos per Drohne zurück, um Impressionen aus der Luft festzuhalten.
Die Versicherungspflicht, die seit 2005 für Drohnen und Multicopter besteht, bleibt häufig unbeachtet. Drei wichtige Fragen sind dabei zu beachten:
Existiert eine Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter?
Das deutsche Luftverkehrsgesetz verpflichtet dazu, eine Versicherung abzuschließen, ungeachtet davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann diese vernachlässigt werden.
Auch für den privaten Gebrauch reicht die Privathaftpflichtversicherung des Drohnenpiloten in der Regel nicht aus. Mit einer eigenen Multicopter Kaskoversicherung kann eine gewerbliche Nutzung abgesichert werden. Zu prüfen ist auch, in welchen Ländern außerhalb Deutschlands der Einsatz von Drohnen oder Multicoptern abgesichert sein soll.
Welche Kosten können entstehen?
Die Kosten sind von verschiedenen Parametern abhängig. Der Zurich Luftfahrtversicherungs-Experte Sebastian Schneider erklärt diese:
"Der Versicherungsbeitrag orientiert sich an der Verwendung der gewünschten Versicherungssumme und nicht zuletzt an dem Bereich, in dem geflogen werden möchte. Eine gute Orientierung bietet dafür der Zurich Drohnen-Tarifrechner."
Auf Basis der Risikodaten errechnet das Tool individuelle Beiträge für Drohnen und Multicopter. Ab rund 70 Euro jährlich ist eine Drohnenversicherung bei Zurich zu bekommen.
Wo darf eine Drohne oder eine Multicopter nicht fliegen?
Mit dem Versicherungsschutz ist der Aufstieg der Drohne bis zu einer Höhe von 100 Metern erlaubt. Verboten ist das Fliegen über Menschenansammlungen, Wohngrundstücken, Industrie- und Bahnanlagen, Gefängnissen, Kraftwerken, Einsatzorten von Polizei und Rettungsdiensten, Naturschutzgebieten, Krankenhäusern und Kontrollzonen von Flughäfen. Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis bzw. ein sogenannter Drohnenführerschein erforderlich. Wenn die Drohne schwerer als 5 Kilogramm ist, wird neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes im jeweiligen Bundesamt erforderlich. Eine Drohne mit über 250 Gramm muss mit einem feuerfesten Schild, das Name und Adresse des Besitzers zeigt, versehen sein.
Bild: © Kadmy / fotolia.com
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