Neue Altersversorgung in der Bauwirtschaft
Seit Jahresbeginn gilt die neue Tarifrente Bau. Grundlage dafür ist der "Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe". Die bisher nur im Tarifgebiet West geltende größtenteils umlagefinanzierte Rentenbeihilfe wird auf ein neues kapitalgedecktes System umgestellt.
Beim bisherigen System finanzieren die aktuell Beschäftigten die Empfänger einer Rentenbeihilfe - ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Bei der kapitalgedeckten Tarifrente Bau kommen die Beiträge genau den Beschäftigten zugute, für die sie eingezahlt wurden. Mit jedem einzelnen Beitrag entsteht so ein individueller Baustein für den späteren Rentenanspruch und die Summe der einzelnen Bausteine zum Rentenbeginn ergibt die Rentenhöhe. Dadurch haben der demografische Wandel und die Beschäftigungszahlen im Baugewerbe keinen Einfluss auf die Entwicklung der Tarifrente.
Die Tarifrente Bau gilt zum einen für alle, die ab 2016 neu in der Bauwirtschaft eingestellt werden. Damit kommt die zusätzliche Altersversorgung ab sofort auch allen neuen Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zu Gute. Darüber hinaus gilt sie für Arbeitnehmer, die bereits vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt waren und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren. Schließlich profitieren auch alle Auszubildenden von der neuen Tarifrente. Die Beschäftigten in den alten Bundesländern, die zum 31.12.2015 bereits über 50 sind, bleiben dagegen im System der "alten" Rentenbeihilfe. Die Beiträge werden wie bisher bei den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme und bei den Angestellten in einem Festbeitrag gezahlt.
Auch für die Azubis gibt es einen festen Beitrag. Dieser ist vom Arbeitgeber aber nicht gesondert zu entrichten, da er bereits über den Beitrag zur Berufsbildung abgegolten ist. Der für die Ost-Arbeitgeber geltende Beitrag ist in den nächsten Jahren noch deutlich geringer als im Westen, wird aber schrittweise an den Beitrag im Tarifgebiet West angepasst.
Bild: © DutchScenery / fotolia.com
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