Mehr Rente für Geschiedene

Veröffentlichung: 19.01.2016, 08:01 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Gut jede dritte Ehe wird geschieden. Wenn dann das Rentenalter naht, stellen viele fest: Während der Ex-Partner in der Ehezeit eine hohe Betriebsrente oder eine üppige Beamtenversorgung angesammelt hat, müssen sie selbst sich mit mickrigen Altersbezügen zufrieden geben. Dabei haben ehemals Verheiratete ein Anrecht auf 50 Prozent dieser Bezüge zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Wer also in Rente ist oder demnächst in den verdienten Altersruhestand geht und zwischen 1977 und 2009 geschieden wurde, sollte den Versorgungsausgleich unter Umständen neu berechnen lassen.

(PDF)
EheRingGeld-84289637-FO-Africa-StudioEheRingGeld-84289637-FO-Africa-Studio

Anteile aus Betriebsrente oder Beamtenversorgung

Mit der Reform des Scheidungsrechts 2009 wurde auch der Versorgungsausgleich neu geregelt. Erworbene Ansprüche auf die Altersversorgung während der Ehezeit stehen den Ex-Partnern jeweils zur Hälfte zu. Zahlreiche Geschiedene - meist Frauen – bekommen aber entweder keine Anteile aus der Betriebsrente oder der Beamtenversorgung ihrer Ex-Partner oder aber die Summen wurden damals zu gering berechnet. Denn Betriebsrenten oder Zusatzversorgungen wurden bis 2009 nach der sogenannten „Barwertverordnung“ in Renten bei der Deutschen Rentenversicherung umgerechnet. Das führte oft zu fehlerhaften oder ungünstigen Ergebnissen für den ausgleichberechtigten Ex-Partner.

Geschiedene wurden oft abgespeist

Wenn Sie nach dem 1. Juli 1977 geschieden wurden, haben Sie laut dem Versorgungsausgleichsgesetz Paragraph 51, Absatz 3, die Möglichkeit, ihren Rentenanteil neu berechnen zu lassen. Die Beamtenversorgung sowie berufsständische Versorgungswerke von Unternehmen und Verbänden müssen im Scheidungsurteil erwähnt werden, um zu erkennen, ob die Geschiedenen auch heute noch anspruchsberechtigt sind. Oft wurden sie regelrecht abgespeist. Entscheidend ist die Länge der Ehezeit und die Höhe der eingezahlten Beiträge für die betriebliche Altersversorgung. Das können zusätzlich zur gesetzlichen Rente bis zu mehrere hundert Euro sein - einschließlich einer Rückzahlung beginnend vom Stichtag der Antragsstellung vor dem Familiengericht. Doch jeder Fall ist anders und muss einzeln von einem Familiengericht geprüft werden.

Wie stellen Sie einen Antrag auf Neuberechnung?

Bevor Sie einen Antrag beim zuständigen Familiengericht einreichen, sollten Sie wissen, ob ein Verfahren aussichtsreich ist. Dann gibt es zwei verschiedene Antragsmodelle:

  • Abänderung des Versorgungsausgleichs: Hier wird der alte Versorgungsausgleich komplett neu verhandelt. Dabei kann es in manchen Fällen auch zum Nachteil des Antragstellers kommen, wenn beispielsweise ein zweiter Ehepartner des Ex-Partners neue Ansprüche stellt und auch die gesetzliche Rente auf den Prüfstand kommt.
  • Schuldrechtlicher Ausgleich: Hierbei wird die alte Entscheidung nachverhandelt, da noch nicht alles nach neuem Recht geregelt worden ist. Dieses Verfahren ist risikofrei, weil es im schlechtesten Fall keine zusätzliche Zahlung gibt.

Vor einem Familiengericht - der Antrag ist am Wohnort des Antragstellers einzureichen – müssen in der Regel weder der Ex-Partner noch Sie persönlich erscheinen. Erst das Gericht kann dann um die Herausgabe beispielsweise der Betriebsrentenansprüche selbst nach dem Tod des Ex-Partners bitten. Nur so ist eine rechtlich einwandfreie Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gewährleistet.

Bild: © Africa Studio / fotolia.com

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Anzugtraeger-rollt-Euro-Symbol-aufwaerts-73555331-FO-Sergey-NivensAnzugtraeger-rollt-Euro-Symbol-aufwaerts-73555331-FO-Sergey-Nivens
Recht

Verkauf und Abtretung von Rentenversicherungen vor eigener Insolvenz

„Lebe heute – spare später“ - so lautet das Motto häufig, wenn eine Rentenversicherung gegen eine Einmalzahlung verkauft werden soll. Mancher Versicherer bietet dies seinen Kunden wegen einer Notlage auch dann noch an, wenn darauf nach Rentenbeginn kein vertraglicher Rechtsanspruch mehr besteht. Der gesetzliche Anspruch auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann hingegen niemals ausgeschlossen werden, nicht einmal – wie auch die Regierung feststellt - bei einer ...
Ein Mai-Baum wird aufgestellt.Ein Mai-Baum wird aufgestellt.tassilo111 / pixabay
Recht

Tag der Arbeit: Wann Feiertage arbeitsfrei sind

Der 1. Mai gilt als arbeitsfreier Feiertag. Doch das Arbeitsrecht kennt zahlreiche Ausnahmen. Entscheidend sind Branche, Arbeitsvertrag und gesetzliche Vorgaben.
Das neue Wehrdienstmodell kombiniert freiwilligen Dienst mit verpflichtenden Elementen wie Fragebogen und geplanter Musterung – und wirft auch rechtliche Fragen auf.Das neue Wehrdienstmodell kombiniert freiwilligen Dienst mit verpflichtenden Elementen wie Fragebogen und geplanter Musterung – und wirft auch rechtliche Fragen auf.Redaktion experten.de / KI-generiert
Recht

Neues Wehrdienstmodell: Was für junge Menschen jetzt gilt

Seit 2026 gilt in Deutschland ein neues Wehrdienstmodell mit freiwilligem Kern und verpflichtenden Elementen. Die ARAG SE hat zentrale Regelungen und praktische Fragen zum Einstieg zusammengefasst.
Klarinette71 / pixabay
Recht

Bankschließfächer auf dem Prüfstand: Haftung, Versicherung und Sicherheitsstandards

Der Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen, bei dem zahlreiche Bankschließfächer gewaltsam geöffnet wurden, hat viele Kunden verunsichert. Schmuck, Gold, Münzen oder wichtige Dokumente gelten im Schließfach als sicher verwahrt. Der Fall zeigt jedoch: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Entscheidend sind Sicherheitsstandard, Haftungsregelungen und der richtige Versicherungsschutz.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht