Der Garantiezins auf Lebens- und Rentenversicherungen bleibt - mindestens bis 2018. Das Bundesfinanzministerium hat sich von Plänen verabschiedet, den sogenannten Höchstrechungszins im kommenden Jahr ersatzlos zu streichen. Das bestätigte nach verschiedenen Medienberichten eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums in Berlin.
Eigentlich wollte das Finanzministerium im kommenden Jahr den bisher für alle Lebensversicherer verbindlichen Zins abschaffen. In der Koalition waren diese Pläne aber umstritten. Jetzt sind sie zunächst vom Tisch. Allerdings nicht komplett, denn im Verlauf des kommenden Jahres soll doch noch mal über eine, wie es heißt ‘Anpassung an die Marktgegebenheiten‘ nachgedacht werden - zum Januar 2017 könne dann also doch eine Änderung erfolgen. Zunächst einmal bleibt es aber bei dem bisherigen Garantiezins von 1,25 Prozent im Neugeschäft.
Als Grund für die Kehrtwende führt das Finanzministerium an, so sei gewährleistet, „dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen“. Hintergrund: Experten hatten gewarnt, einige Versicherer könnten aus Wettbewerbsgründen Zinsen garantieren, mit denen sie sich übernähmen, wenn die Obergrenze abgeschafft wird.
Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com
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