Helvetia: Gewerbeschutz für Hotels und Restaurants erweitert

Veröffentlichung: 27.11.2015, 08:11 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die Helvetia Versicherungen Deutschland haben ihren Versicherungsschutz Helvetia Business Gastro für Gastronomie- und Hotelbetriebe weiterentwickelt. Die Grundsicherung kann durch Zusatzbausteine ergänzt werden.

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Um Bistros, Cafés, Restaurants, Pensionen und Hotels gegen solche und ähnliche Schadensfälle und Risiken finanziell abzusichern, hat Helvetia Deutschland ihren Versicherungsschutz für Gastronomie- und Hotelbetriebe weiterentwickelt. Weil Ambiente und Atmosphäre heute entscheidend sind, wenn es um den Erfolg von Cafés, Restaurants und Hotels geht, haben viele Inhaber in den letzten Jahren erheblich investiert. Doch ein Kurzschluss in der Küche oder ein Wasserschaden im neuen Wellnessbereich können dem Traum schnell ein Ende bereiten. Speisen, Vorräte und Einrichtungen werden zerstört. Mitarbeiter oder Gäste können sich verletzen. Die finanziellen Folgen können schnell in den fünf- oder sechsstelligen Bereich gehen. Für die Schäden und ihre Beseitigung haftet in der Regel der Inhaber. Umso wichtiger ist, alle Risiken zu bedenken und ausreichend vorzusorgen.

Grunddeckung – die wichtigsten Risiken versichern

Helvetia Business Gastro setzt sich aus einer Betriebs-Haftpflicht- und einer Geschäftsinhaltsversicherung zusammen. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten, wie Gästen oder Lieferanten, ab. Die Versicherungssumme kann wahlweise mit drei, fünf oder zehn Millionen Euro festgesetzt werden. Umweltschäden, z.B. durch auslaufende Öltanks oder Fettabscheider, werden von der Umwelthaftplicht- und Umweltschadenversicherung übernommen.

Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für Sachschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Leitungswasser sowie Sturm und Hagel bis zu 15 Millionen Euro auf. Durch die Update-Garantie werden prämienfreie Leistungsverbesserungen automatisch in den Versicherungsumfang aufgenommen.

Ebenfalls inbegriffen ist die Goldene Regel: Sie ersetzt die technische und kaufmännische Betriebsausstattung zum Neuwert, wenn sie regelmäßig gewartet wurde. Außerdem verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, d. h. Schäden bis 10 Prozent der Versicherungssumme bis maximal 250.000 Euro können ohne weitere Prüfung reguliert werden.

Zusatzschutz nach Wahl

Je nach Betriebsbedarf kann die Grunddeckung durch Zusatzbausteine ergänzt werden.

  • Deckungserweiterungen zur Geschäftsinhaltsversicherung: wahlweise erweitert um die Risiken Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
  • Ertragsausfallversicherung
  • Geschäftsglasversicherung
  • Elektronikversicherung für Daten, Kommunikation-/Bürotechnik, Registrierkassen, Waagen, Bild-/Tontechnik
  • Betriebsschließungsversicherung: Sie leistet für  durch das Infektionsschutzgesetz erzwungene Betriebsschließungen, zum Beispiel bei einem Salmonellenschaden, für die Vernichtung oder Entseuchung von Waren, die Belegung von Betriebsinhabern und/oder Mitarbeitern mit Tätigkeitsverboten, die Desinfektion des Betriebes und/oder Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen.

Bild: © Billion Photos / fotolia.com

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