Nicht nur an Weihnachten: Vertriebschance bAV

Veröffentlichung: 26.11.2015, 10:11 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Immerhin 57 Prozent der Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld. Ein guter Anlass, Kontakt zu seinen (potenziellen) Kunden aufzunehmen. Denn viele Arbeitnehmer wissen noch immer nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben. Die Weihnachtsgratifikation lässt sich – zumindest anteilig – in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Das Ansparmodell funktioniert aber auch ganzjährig und hat viele verkaufskräftige Vorteile, auch für Arbeitgeber.

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Möglich ist die bAV mit einer staatlich geförderten Gehaltsumwandlung, bei der man mit geringem finanziellen Aufwand Monat für Monat eine Zusatzrente aufbaut. Beratungsargument: Die gesetzliche Rente wird später deutlich niedriger ausfallen als das gewohnte Nettogehalt – und je mehr die Lebenserwartung der Bevölkerung zunimmt, desto länger muss man mit der geringeren Rente auskommen. Arbeitnehmer, die eine Betriebsrente ansparen, sorgen fürs Alter vor und mindern gleichzeitig ihre Steuer- und Sozialabgaben. Von niedrigeren Sozialversicherungsabgaben profitieren auch die Firmeninhaber, die zudem ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen binden können. Kein ganz uninteressanter Aspekt in Zeiten des Fachkräftemangels.

Entgeltumwandlung bringt Vorteile für Arbeitgeber

cms.rkmmb.x Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung bei Swiss Life Deutschland

„Obwohl jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Entgeltumwandlung hat, ist nicht allgemein bekannt, was genau damit gemeint ist“, so Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. Schlagendes Argument für jeden Arbeitnehmer: Ein Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro Bruttoverdienst und Steuerklasse I, der 100 Euro im Monat auf die hohe Kante legt, muss dank Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen lediglich etwa 50 Euro netto dafür aufwenden.

Diese Sozialversicherungsersparnisse kommen aber in erster Linie dem Arbeitgeber zugute. Dieser entscheidet selber, ob er dadurch seine Lohnnebenkosten senken will oder aber die ersparten Beträge an seine Mitarbeiter weitergeben will. „Viele Chefs beteiligen sich an einer betrieblichen Altersvorsorge, manche geben die ersparten Sozialabgaben an den Mitarbeiter weiter, andere sogar noch mehr “, sagt Amar Banerjee, „Aus unternehmerischer Sicht ist das meist günstiger als die übliche Gehaltserhöhung.“

bAV bei Arbeitnehmern beliebt

Eine bAV ist ein wirksames Tool zur Mitarbeiterbindung: Immerhin ein Drittel der Angestellten, die in diesem Jahr Weihnachtsgeld erhalten und bereits eine zusätzliche Altersvorsorge haben, können sich grundsätzlich vorstellen, diese Gratifikation bzw. einen Teil davon für eine Sonderzahlung in die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Hier bedarf es auch der Initiative der Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge als Sorge für die Mitarbeiter zu erklären. Banerjee: „Es reicht schon ein geringer Konsumverzicht jedes einzelnen, um etwas für die finanzielle Sicherheit im Alter zu tun. Jeder Arbeitnehmer sollte längerfristig denken. Nahezu jegliche Vorsorge ist besser, als gar nichts zu machen und angesichts der staatlichen Förderung ist das mit einer betrieblichen Altersvorsorge besonders einfach.“

Der Arbeitgeber erfüllt den Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung, spart Lohnnebenkosten ein, kann die Beiträge als Betriebsuasgaben steuerlich geltend machen und hat kaum zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Viele Versicherungsunternehmen oder Versorgungsträger übernehmen die Durchführung der bAV und auch das Versorgungsrisiko liegt beim Versicherer.

Bild: (1) © alina / fotolia com (2, 3) © Swiss Life

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