BaFin schließt Sächsischen Versicherungsverein
Die BaFin hat dem „Sächsischen Versicherungsverein a.G.“ (SVV a.G.) mit Sitz in Leipzig aufgegeben, die von ihm unerlaubt betriebenen Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln, da er über keine Zulassung verfügt.
Der SVV a.G. bietet seinen Mitgliedern den Abschluss von Verträgen über Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung und Gewerbeversicherung an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Bild: © NOBU / fotolia.com
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