SDK mit Beitragsrückerstattungen

Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. schüttet für das Kalenderjahr rund 28 Millionen Euro an erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung aus. Das entspricht 5,2 Prozent der gesamten Beitragseinnahmen der Vollversicherten. Über 49.000 anspruchsberechtigte Versicherte freuen sich somit über eine Auszahlung von drei Monatsbeiträgen.

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Eine Beitragsrückerstattung erhalten diejenigen Kunden, die im abgelaufenen Kalenderjahr keine Arztrechnungen eingereicht haben. Das gilt bereits nach dem ersten leistungsfreien Jahr. „Wir belohnen mit der Beitragsrückerstattung damit direkt Kunden, die auf ihre Gesundheit achten und gleichzeitig kostenbewusst denken“, erklärt Dr. Ralf Kantak, Vorstandsvorsitzender der SDK-Gruppe und ergänzt: „Auf der einen Seite lohnt sich für den Kunden die Abwägung, ob er kleinere Arztrechnungen tatsächlich einreicht oder, auf der anderen Seite, lieber selbst übernimmt und sich die Beitragsrückerstattung holt. Für uns als SDK ist es gleichzeitig ein sehr positives Zeichen, wenn unsere Kunden keine Rechnungen einreichen. Denn dann hatten sie im vergangenen Vertragsjahr entweder nur mit kleineren Krankheiten zu kämpfen oder aber sie waren das gesamte Jahr über gesund.“ Gesundheit für die Kunden hat sich die Süddeutsche Krankenversicherung auf die Fahnen geschrieben. „Aus diesem Grund arbeiten wir als Gesundheitsspezialist daran, dass unsere Kunden nicht nur im Krankheitsfall optimal abgesichert sind, um schnell wieder gesund zu werden, sondern auch, dass sie gesund bleiben“, so Kantak.

Bild: © Photocreo Bednarek / fotolia.com

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