EU-Omnibus-Pakete: Was 2025 auf Versicherer zukommt

Veröffentlichung: 22.08.2025, 11:08 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Mit sogenannten Omnibus-Paketen bündelt die EU Gesetzesänderungen in einem Schritt – von Nachhaltigkeitsberichten bis zu digitalen Aufsichtsregeln. Für Versicherer bedeutet das: weniger Bürokratie, aber auch neue Pflichten. Welche Pakete 2025 besonders relevant sind und wo noch offene Fragen bestehen.

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Mit sogenannten Omnibus-Paketen bündelt die EU Gesetzesänderungen in einem Schritt – von Nachhaltigkeitsberichten bis zu digitalen Aufsichtsregeln.Mit sogenannten Omnibus-Paketen bündelt die EU Gesetzesänderungen in einem Schritt – von Nachhaltigkeitsberichten bis zu digitalen Aufsichtsregeln.DALL-E

Die EU greift immer häufiger auf sogenannte Omnibus-Pakete zurück. Dabei werden Änderungen mehrerer Rechtsakte in einem einzigen Gesetzespaket zusammengefasst, um Reformen schneller und koordinierter umzusetzen. Für Versicherer hat dies direkte Auswirkungen – von Berichtspflichten über Aufsichtsregeln bis hin zu digitalen Vorgaben.

Der Weg vom Vorschlag zum Gesetz

Der Prozess beginnt mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der auf Konsultationen mit Stakeholdern basiert und bei Bedarf durch Folgenabschätzungen ergänzt wird. Anschließend befassen sich Parlament und Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit dem Entwurf. Im federführenden Ausschuss des Parlaments fließen Stellungnahmen weiterer Ausschüsse ein. Auf dieser Grundlage finden die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission statt. Erst eine Einigung führt zu einem verbindlichen Rechtsakt.

Für Richtlinien gilt nach der Verabschiedung eine Umsetzungsfrist in nationales Recht, Verordnungen dagegen treten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten in Kraft. Der Vorteil des Omnibus-Ansatzes: Jede einzelne Änderung muss nicht mehr den kompletten, oft langwierigen Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

Bürokratieabbau bei Nachhaltigkeitsberichten

2025 steht im Zeichen von acht geplanten Omnibus-Paketen. Im Februar wurde bereits das Omnibus Simplification Package vorgestellt. Im Fokus: die Vereinfachung der Vorgaben in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Gerade für Versicherer sind die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte erheblich. Aktuell müssen Unternehmen bis zu 1.200 Datenpunkte erfassen und berichten. Aus Sicht des GDV ist das für kleinere Häuser kaum zu stemmen – und auch für die Lesbarkeit der Berichte hinderlich. Die geplanten Änderungen sollen daher zu mehr Praxisnähe und Aussagekraft führen, indem die Zahl der verpflichtenden Angaben reduziert wird. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, ohne in Bürokratie zu ersticken.

Digital Omnibus: IT-Sicherheit und Aufsicht

Im weiteren Jahresverlauf wird zudem das Digital Omnibus erwartet. Dieses Paket soll bestehende Vorschriften zur digitalen Aufsicht und IT-Sicherheit zusammenführen. Hintergrund ist die digitale Transformation im Finanzsektor: Cloud-Computing, künstliche Intelligenz und vernetzte Systeme erhöhen die Effizienz und ermöglichen Innovationen, schaffen aber auch neue Angriffsflächen.

Für Versicherer bedeutet das den Spagat zwischen Datenschutz und technologischer Entwicklung. Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben wie dem Digital Operational Resilience Act (DORA) gilt es laut GDV zu vermeiden. Entscheidend ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Innovation – nur so lassen sich Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.

Ausblick

Mit den Omnibus-Paketen 2025 nimmt die EU den Spagat zwischen Regulierung, Wettbewerbsfähigkeit und technologischem Fortschritt in den Blick. Für Versicherer bedeutet das: weniger Detailvorschriften, dafür aber klare Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung und digitale Resilienz. Welche Änderungen letztlich verbindlich werden, hängt von den laufenden Trilogverhandlungen ab – die Richtung ist jedoch klar vorgegeben.

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