Sonderabschreibung für E-Firmenwagen gestartet: 75 % sofort absetzbar

Veröffentlichung: 21.07.2025, 10:07 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen in Deutschland von einer neuen steuerlichen Sonderregelung für rein elektrische Firmenfahrzeuge. Mit dem sogenannten Investitionssofortprogramm will die Bundesregierung den Umstieg auf E-Mobilität fördern und gleichzeitig die Konjunktur stärken. Kernstück des Programms ist eine großzügige Abschreibungsregelung, die eine erhebliche Steuerentlastung im Jahr der Anschaffung ermöglicht.

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Neue Abschreibungsregelung: 75 % im ersten Jahr

Für betrieblich genutzte, rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027angeschafft werden, kann im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung in Höhe von 75 % des Nettokaufpreises steuerlich geltend gemacht werden.

Die verbleibenden 25 % der Anschaffungskosten werden über fünf Jahre verteilt abgeschrieben – gemäß folgender Staffelung:

  • Jahr 2: 10 %
  • Jahr 3: 5 %
  • Jahr 4: 5 %
  • Jahr 5: 3 %
  • Jahr 6: 2 %

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Pkw beträgt laut AfA-Tabelle weiterhin sechs Jahre. Neu ist die zeitliche Vorverlagerung des größten Abschreibungsanteils ins erste Jahr, was die Steuerlast kurzfristig erheblich senken kann.

Entlastung bei Privatnutzung

Das bedeutet: Der geldwerte Vorteil wird nicht auf Basis des vollen Bruttolistenpreises, sondern nur auf 25 % davonberechnet – der Steuersatz bleibt dabei formal bei 1 %, was effektiv einer monatlichen Belastung von 0,25 % des Bruttolistenpreises entspricht.

Ab Juli stieg die Preisgrenze für die Anwendung der 0,25% Regelung von 70.000€ auf 100.000€ Anschaffungskosten.

Keine Begünstigung für Leasingfahrzeuge

Die neue Sonderabschreibung setzt voraus, dass das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das ist in der Regel nur bei einem Kauf der Fall.

Wird das Fahrzeug hingegen geleast, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum bei der Leasinggesellschaft – die steuerlichen Vorteile der Sonderabschreibung können daher nicht vom Leasingnehmer genutzt werden.

Chancen und Grenzen der Neuregelung

Mit dem Investitionssofortprogramm schafft der Gesetzgeber deutliche steuerliche Anreize für den Kauf rein elektrischer Firmenwagen. Besonders attraktiv ist die Kombination aus hoher Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr und erweiterter Steuervergünstigung bei privater Nutzung. Insbesondere bei hochpreisigen Elektrofahrzeugen kann sich die Anschaffung lohnen und die Steuerlast im Jahr der Anschaffung dadurch erheblich gesenkt werden.

Leasingmodelle sind von der Regelung jedoch ausgeschlossen – wer profitieren möchte, muss kaufen.

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